DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN
Sie wollen mehr über Flightright wissen? Wir haben auf (fast) alles eine Antwort. Wenn Sie über die FAQ hinaus noch weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Wir sind für Sie da.
Welche Vorteile bringt Flightright?
Flightright ist das Fluggastrechte-Portal Nr. 1 in Europa. Seit 2010 sorgen wir dafür, dass Flugreisende ihre rechtmäßige Entschädigung für Flugverspätungen, Flugausfälle und Nichtbeförderung erhalten. Unsere Erfolgsquote vor Gericht liegt bei 99 Prozent. So konnten wir bereits mehr als500.000.000 € für unsere Kundschaft durchsetzen. Wir bringen Sie auf Augenhöhe mit den Fluggesellschaften. Wer Flightright beauftragt, hat nicht nur unsere Erfahrung, sondern auch unseren Ruf bei den Airlines im Gepäck. Wir haben bislang nahezu jeden Fall vor Gericht gewonnen, sodass viele Airlines inzwischen lieber außergerichtlich zahlen, um zusätzliche Gerichtskosten zu vermeiden. Deshalb können wir gemeinsam mit Ihnen mehr erreichen, als es Ihnen möglich wäre, wenn Sie im Alleingang versuchen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Entschädigung von Anfang bis Ende zur Seite. Sie haben keinerlei Aufwand, müssen keine schriftliche Korrespondenz übernehmen und bezahlen uns nur im Erfolgsfall.
Was kostet Flightright?
Wenn Sie Flightright beauftragen, die Ihnen zustehende Entschädigung durchzusetzen, gehen Sie keinerlei Risiko ein: Sie bezahlen uns nur, wenn wir erfolgreich waren. Bevor Sie uns den Auftrag erteilen, zeigt Ihnen unser Entschädigungsrechner die Höhe der Entschädigung und Erfolgsprovision sowie die Höhe der gesetzlichen MwSt. an. Müssen wir unsere externen Anwälte und Anwältinnen beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 14%. Sollten wir Ihren Anspruch einmal nicht durchsetzen können, trägt Flightright sämtliche Kosten – auch dann, wenn wir Ihren Fall vor Gericht gebracht haben. Im Fall eines Vergleichs können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die mit der Entschädigungssumme verrechnet werden. Einen möglichen Vergleich schließen wir jedoch nur mit Ihrer Zustimmung und wenn dieser wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollten die Anwalts- und/oder Gerichtskosten die Entschädigungssumme übersteigen, übernimmt Flightright die Kosten. Sie müssen also auf keinen Fall Geld aus eigener Tasche bezahlen.
Besteht ein Anspruch auch für Flüge aus den letzten Jahren?
Ja, dies ist möglich. Sie sollten Ihren Anspruch in jedem Fall bei uns einreichen. Nach deutschem Recht haben Ansprüche eine 3-jährige Verjährungsfrist. In anderen Ländern kann diese jedoch kürzer oder länger bemessen sein.
Wie kann ich meinen Fall an Flightright übergeben?
Die Beauftragung erfolgt online über den Entschädigungsrechner. Dieser Prozess dauert wenige Minuten. Durch die Nutzung unseres Entschädigungsrechners werden systematisch alle zur Bearbeitung Ihres Falles relevanten Daten abgefragt. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Eingabe haben, kontaktieren Sie uns bitte über service@flightright.de
Kann ich auch für andere Personen einen Anspruch einreichen?
Sie können den Anspruch für alle betroffenen Flugreisenden einreichen, ohne dabei selbst Reisender gewesen zu sein. Die Entschädigung steht allerdings immer dem Reisenden selbst zu, auch wenn jemand anderes den Flug gebucht und bezahlt hat, wie bei einer Dienstreise. Wichtig ist hier der Hinweis, dass immer nur der Reisende selbst die nötigen Dokumente unterzeichnen darf. Beachten Sie bitte stets, dass namentlich nur die tatsächlichen Fluggäste und Gästinnen genannt sein dürfen.
Geben Sie deshalb bei der Falleingabe nur Namen und Adresse der Flugreisenden ein, die tatsächlich geflogen sind. Falls Sie als Kontaktperson auftreten – d. h. Sie kümmern sich im Auftrag um die Angelegenheit (z. B. für Verwandte) – können Sie gerne Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Kontaktinformationen angeben. Auch Kinder haben ein Anrecht auf Entschädigung, sofern Sie nachweislich einen Ticketpreis für das Kind bezahlt haben. Die Höhe des Anspruchs richtet sich ebenso wenig nach dem Alter des Reisenden wie nach dem Ticketpreis. Es spielt keine Rolle, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte.
Kann ich Ansprüche auch für eine Pauschalreise geltend machen?
Ja, auch wenn Sie Ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, steht Ihnen laut Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu.
Setzt Flightright auch zusätzliche Kosten (wie Taxifahrten, Mahlzeiten oder Übernachtungen) durch und kümmert sich um verlorenes Gepäck?
Sind Ihnen darüber hinaus zusätzliche Kosten entstanden oder ist Ihr Gepäck beschädigt worden, verloren gegangen oder zu spät eingetroffen, können Sie diesen Schaden gegen Vorlage der entsprechenden Belege direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Sollten es sich um eine Pauschalreise handeln, richten Sie Ihre Ansprüche bitte direkt an den Reiseveranstalter. Da unsere Dienstleistung hauptsächlich die Durchsetzung der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung umfasst, können wir Sie hierbei derzeit nicht unterstützen. Wenn Sie von der Fluggesellschaft keine Rückmeldung auf Ihr Schreiben erhalten, können Sie Ihre Beschwerde auch an die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) unter http://soep-online.de senden.
Mein Flug wurde annulliert, die Fluggesellschaft erstattet mir aber nicht meine Ticketkosten, was kann ich tun?
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug nachweislich streicht und Ihnen keine Alternative anbietet, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen diese nicht erstatten oder Ihnen stattdessen einen Gutschein anbieten, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ticketkosten.
Habe ich auch Anspruch auf Erstattung der von mir selbst gebuchten Ersatzbeförderung?
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug nachweislich streicht und Ihnen keine Alternative anbietet, haben Sie Bei Flugannullierung haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen der Erstattung Ihres ursprünglich gezahlten Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung durch die Fluggesellschaft. Sollte Ihnen die Fluggesellschaft jedoch keine Ersatzbeförderung anbieten und Sie mussten stattdessen einen neuen, wesentlich teureren Flug auf eigene Kosten buchen, helfen wir Ihnen gerne dabei, die Kosten für das neu gebuchte Ticket geltend zu machen.
Bitte beachten Sie dabei: Es handelt sich um eine Wahlmöglichkeit. Sollten Sie die Fluggesellschaft bereits zur Erstattung der ursprünglichen Ticketkosten aufgefordert haben oder wurden diese bereits an Sie erstattet, kann dieser Anspruch entfallen.
Wie arbeitet der Entschädigungsrechner?
In unserem Entschädigungsrechner analysieren Algorithmen, die regelmäßig aktualisiert werden, sekundenschnell jeden Fall. Er führt Sie Schritt für Schritt durch Fragen, die Ihren Fall auf die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung hin abklopfen. So werden systematisch alle zur Bewertung Ihres Falles notwendigen Daten abgefragt und nach erfolgreicher Eingabe unverzüglich an unser Serviceteam übermittelt.
Der Entschädigungsrechner weist die Erfolgsaussichten als unwahrscheinlich aus. Was kann ich tun?
Wenn der Entschädigungsrechner Ihre Erfolgsaussichten für den Anspruch als unwahrscheinlich ausweist, heißt das zunächst nur, dass Flightright Ihren individuellen Fall nicht bearbeiten wird. Laut Ihrer Eingaben sind die Voraussetzungen zur Anwendung der Fluggastrechteverordnung nach unserer Einschätzung nicht gegeben. Diese Information ist jedoch keine verbindliche Rechtsberatung. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich anderweitigen Rechtsbeistand einzuholen.
Welche Dokumente werden für die Durchsetzung benötigt?
In den meisten Fällen benötigen wir für die außergerichtliche Durchsetzung keine Buchungsdokumente. In einzelnen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass diese angefordert werden. Um den Prozess zu beschleunigen, empfehlen wir, die Dokumente direkt bei Ihrer Fallerstellung hochzuladen. Das erspart Ihnen auch später zusätzlichen Aufwand, falls wir bei einer gerichtlichen Durchsetzung Ihre Bordkarten oder Reisedokumente zum Datenabgleich benötigen oder dem Gericht vorlegen müssen.
Wie kann ich meine Unterlagen an Flightright übermitteln?
Nach der Eingabe des Falles in den Entschädigungsrechner können Sie Ihre Bordkarten ganz unkompliziert auf unserer Webseite hochladen. Eine weitere Möglichkeit für schnelle Bearbeitung ist, Ihre Unterlagen direkt über unser Portal „Mein Flightright“ hochzuladen. Alle Informationen zum Portal erhalten Sie in der Eingangsbestätigung der Beauftragung. Grundsätzlich ist die Zusendung jederzeit auch per E-Mail, Post oder Fax möglich.
Wie kann ich den aktuellen Stand meines Falles einsehen?
Wir informieren Sie umgehend per E-Mail, sobald es Neuigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Anspruches gibt. Außerdem können Sie sich jederzeit über unser Kundenportal „Mein Flightright“ über den derzeit aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Falles informieren.
Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigungszahlung erhalte?
Die Bearbeitungsdauer hängt jeweils vom Einzelfall ab. Dabei spielen die Einzelheiten eines jeweiligen Fluges, die Fluggesellschaft (auch deren Kooperations- und Vergleichsbereitschaft) sowie die Rechtslage eine Rolle. Es kann zudem sein, dass wir in einer bestimmten Konstellation zunächst einen Musterprozess führen müssen. Eine genaue Zeitangabe ist uns daher leider nicht möglich. Wir halten Sie jedoch über den Status und den Verlauf des Verfahrens stets auf dem Laufenden. Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Fortschritt Ihres Falles über unser Portal „Mein Flightright“ einzusehen.
Ich habe eine Ladung als Zeuge vor Gericht erhalten. Warum werde ich vorgeladen? Was soll ich tun?
Tritt dieser Fall ein, brauchen Sie keine Angst zu haben. Die Fluggesellschaften nutzen als Teil ihrer Verteidigungsstrategie oftmals das Bestreiten der formalen Berechtigung Flightrights, dass der Passagier seinen Anspruch an Flightright abgetreten hat oder sie bestreiten, dass die Unterschrift für die Abtretung vom Passagier stammt. Die Fluggesellschaften versuchen so, das Verfahren zeitlich hinauszuzögern und zum anderen darauf hinzuwirken, dass Flightright den Beweis für die Abtretung des Anspruchs an Flightright nicht gerichtlich nachweisen kann. Hierbei besteht insbesondere die Hoffnung, dass dem Passagier dieser Aufwand zu hoch bzw. für ihn die Angst vor einem gerichtlichen Verfahren zu groß ist und so am Ende eine Ersparnis für die Fluggesellschaft bedeutet kann. Unserer Erfahrung nach ist es am einfachsten, wenn Sie die Fragen des Gerichts kurz und knapp wahrheitsgemäß beantworten und zurückschicken. Oftmals ist dies schriftlich möglich, sodass Sie gar nicht persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Bei Fragen oder Problemen dazu können Sie uns ganz einfach über service@flighright.de erreichen und wir unterstützen Sie bei dem gesamten Vorgang.
Kann ich auch eine Entschädigung für Geschäftsreisen erhalten?
Ja, denn es spielt keine Rolle, ob die Reise privat oder geschäftlich gebucht wurde. Die Entschädigung erhält außerdem nicht der Arbeitgebende, sondern der Reisende. Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht nämlich dem Reisenden selbst die Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu.
Entstehen Kosten, wenn Flightright einen Vertragsanwalt hinzuzieht?
Sobald Sie uns beauftragt haben, nehmen wir mit der Airline direkt Kontakt auf und machen Ihre Entschädigung geltend. Wenn sich die Airline weigert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, prüfen wir Ihren Fall nochmals gesondert. Schätzen wir die Chancen nach wie vor als hoch ein, den Fall zu gewinnen, werden unsere Partneranwälte und Anwältinnen für Sie vor Gericht aktiv. Gewinnen wir den Fall, berechnen wir zusätzlich zu der Provision einen Zuschlag von 14 %. Wenn wir den Gerichtsprozess wider Erwarten verlieren, tragen wir sämtliche Kosten. Unsere Vertragsanwälte und Anwältinnen sind Experten auf dem Gebiet der Fluggastrechte und arbeiten eng mit uns zusammen.
Welche Rechte habe ich bei Flugzeitenänderung oder Umbuchungen durch die Airline?
Sollten Sie über eine Flugzeitenänderung 14 Tage vor Abflug oder früher informiert worden sein, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung laut Fluggastrechteverordnung. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Airline oder an Ihren Reiseveranstalter. Sollten Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Flugzeitenänderung informiert worden sein, geben Sie bitte Ihren Fall in unseren Entschädigungsrechner ein.
Wie erfolgt die Zahlung der Erfolgsprovision und wie kann ich meine Bankdaten übermitteln?
Wir zahlen per SEPA-Überweisung an unsere Kunden aus. Ihre Kontodaten müssen Sie selbstverständlich erst an uns übermitteln, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen konnten. Ihre Bankdaten können Sie mittels eines verschlüsselten Verfahrens über „Mein Portal“ oder auf schriftlichem Weg per E-Mail, Post oder Fax.
Was mache ich, wenn das Gericht mir eine Gerichtskostenrechnung schickt?
Sie müssen dieser Zahlung selbstverständlich nicht nachkommen. Bitte leiten Sie die Post vom Gericht einfach an den Anwalt weiter. In Einzelfällen kommt es vor, dass Gerichte Rechnungen oder Ladungen direkt an die Flugreisenden schicken und nicht wie vorgesehen an die Anwältin oder den Anwalt.
Muss ich Zahlungen der Fluggesellschaften versteuern?
Da mit der Entschädigung keine Leistung verbunden ist, brauchen Sie diese grundsätzlich auch nicht zu versteuern. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.