Anspruch auf Flugentschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge haben gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung nur die Flugreisenden selbst und nicht die Firmen, die die Flüge gebucht haben. Der neue Flight Right Companion von Flightright und conovum ermöglicht es Dienstreisenden und ihren Unternehmen nun, diese Ansprüche einfach geltend zu machen. Ein namhafter MDAX-Konzern nutzt den Service bereits.
Geschäftsreisen machen etwa 55 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Unternehmen und ihre Mitarbeiter haben sich laut Philipp Kadelbach, Gründer und Chief Legal Officer von Flightright, in der Vergangenheit kaum um die Geltendmachung ihrer Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung gekümmert, „Es gab bisher keine überzeugende Lösung, welche die rechtliche und tatsächlich komplexe Durchsetzung von Fluggastrechten im Kontext von Geschäftsreisen angeboten hat. Nunmehr steht diese Lösung zur Verfügung.“ Mit dem neuen Flight Right Companion bekommen Unternehmen die Möglichkeit, das bisher ungenutzte Volumen an Entschädigungsansprüchen einzufordern und nachhaltig z.B. in ESG-Projekte (Environmental, Social, Corporate Governance) zu investieren. Je nach Präferenz der Unternehmen können das Projekte aus den Bereichen Umwelt (CO₂-Kompensation, synthetisches Kerosin, etc.), Soziales (Charity, Tafeln, Kinderprojekte, etc.) oder effiziente Unternehmensführung sein. Als weiterer Aspekt bieten sich Benefits für Mitarbeiter:innen an.
Um für eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiter:innen zu sorgen, wurde im erwähnten Fall des namhaften MDAX-Konzerns der Betriebsrat von Anfang an in das Projekt eingebunden. Wichtig war allen Beteiligten, dass die Mitarbeiter:innen freiwillig teilnehmen und gegenüber dem Unternehmen vollkommen anonym bleiben. Die personenbezogenen Daten nutzt allein Flightright DSGVO-konform zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche bei den Fluggesellschaften. Bis Ende 2021 können Ansprüche aus Flügen des Jahres 2018 mit wenigen Klicks geltend gemacht werden.
„conovum hatte Fluggastentschädigungen für Firmen schon lange im Blick, denn wir realisieren seit 20 Jahren leistungsstarke end-to-end Integrationen von Online-Buchungssystemen in die SAP-Systeme unserer Kunden“, resümiert Carsten Hoymann, Gründer und Vorstand von conovum. „Mit dieser Idee gingen wir auf Flightright, den Marktführer in Sachen Fluggastrechte, zu und nach weniger als einem Jahr können wir nun gemeinsam bestehenden und neuen Firmenkunden helfen, Entschädigungen zu erhalten.“
„Wir setzen seit mehr als 10 Jahren Entschädigungsansprüche für Privatpersonen erfolgreich durch. Vor wenigen Monaten haben wir eine wegweisende Entscheidung zur Geltendmachung von Fluggastrechten im Fall von Corporate-Tarifen vor dem BGH erstritten. Vor diesem Hintergrund ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit dem neuen Angebot des Flight Right Companion den Zugang zum Recht auch für Unternehmen nachhaltig zu verbessern”, sagt Philipp Kadelbach.
Bei Interesse am Service und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an frc@flightright.de