Reisende, die rechtzeitig am Flughafen waren und Ihren Flug aufgrund von zu langsamen Sicherheitschecks verpassen, können von der Bundesrepublik Schadensersatz verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (Aktenzeichen 1 U 220/20) und sprach zwei Kläger:innen Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu. Diese hatten trotz erfüllter zeitlicher Vorgaben einen Flug vom Frankfurter Flughafen verpasst, da es zu langen Wartezeiten bei den Passagierkontrollen kam, die durch die Bundespolizei organisiert werden. Eine Berufung der Bundesrepublik Deutschland wies das Gericht zurück.
Flightright sieht in dem Urteil eine weitere Stärkung der Fluggastrechte. Besonders nach über zwei Jahren Pandemie wollen die Menschen endlich wieder reisen und dazu muss die Sicherheit gewährt sein. „Es kann nicht sein, dass der langersehnte Urlaub durch schlechte Organisation der Behörden oder Flughafenbetreiber ins Wasser fällt“, sagt Claudia Brosche, Rechtsexpertin von Flightright. Deshalb begrüßt Flightright das getroffene Urteil und schafft Lösungen für Passagiere und Passagierinnen, die besonders in Pandemie-Zeiten helfen. Langfristig möchte Flightright damit erreichen, dass die Barrieren und Unsicherheit bei der Buchung von Flugreisen deutlich abnimmt: „Solange weder von den Airlines noch von der Politik entsprechende Erleichterungen für die Passagiere und Passagierinnen durchgesetzt werden, sieht es Flightright als seine Aufgabe an, entsprechende Produkte zu entwickeln, die das Reisen in der Pandemie und auch danach vereinfachen“, so Brosche weiter.