Das Wichtigste zum Thema „Recht im Handgepäck“
- Bei einigen Fluggesellschaften fliegen Säuglinge und Kleinkinder nämlich kostenfrei und lediglich eine Servicegebühr und Steuern sind zu zahlen.
- Die Handgepäckmaße und -gewicht variieren je nach Fluggesellschaft.
- Bei kostenpflichtigem Ticket hat die Familie die Möglichkeit, auch für ihr Kind die volle Entschädigungssumme von 250 bis 600 Euro zu fordern
- Sie sollten verbotene Gegenstände im Handgepäck beim packen beachten.
- Heftige Stürme, Gewitter und Unwetter machen den Start unmöglich.
- Der Flug wird gestrichen oder startet mit erheblicher Verspätung.
- Bei Beschädigungen oder Verlust Anspruch auf Schadensersatz.
- Im Fall einer notwendigen Übernachtung muss die Airline für eine Unterkunft sowie den Transfer zwischen dieser und dem Flughafen sorgen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
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Das Wichtigste rund um verpasste Flüge, Annullierungen, Umbuchung, Stornierung und unnötigen Hunger:
Zwölf Stunden später als geplant erreicht eine fünfköpfige Familie ihr Urlaubsziel. Wie tausend andere von Verspätungen und Flugstreichungen betroffene Reisende sind sie irritiert und verärgert: Die Airline hat sie weder über die Verzögerungsgründe informiert, noch ihnen etwas zu essen angeboten, geschweige denn, eine finanzielle Entschädigungsleistung in Aussicht gestellt.
Flightright, das Portal für Fluggastrechte, kennt diese Probleme. Seit 12 Jahren kämpft Flightright als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Pünktlich zur Reisezeit fassen die Experten des Fluggastrechteportals hier zusammen, was Reisende auf jeden Fall wissen sollten:
1. Geklaute Urlaubszeit: Flugvorverlegung – Flugvorverspätung
Nicht nur zu späte Flüge, sondern auch zu frühe Starts können äußerst ärgerlich sein. Zum Beispiel dann, wenn Reisenden durch eine Flugvorverlegung am Ende ihres Aufenthalts ein ganzer Urlaubstag verloren geht. Wie der Bundesgerichtshof erst im Juni 2015 bekräftigte (AZ X ZR 59/14), ist eine solche Vorverlegung nicht zulässig. Sie ist vielmehr wie eine Flugannullierung zu werten. Betroffene Passagiere bekommen zwar die verlorene Erholungszeit nicht wieder, dafür können sie aber bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft fordern (abzgl. Erfolgsprovision). Sie wissen nicht, wie viele Stunden vor dem Abflug Sie am Flughafen sein sollten? Erfahren Sie mehr über das Thema hier.
2. Mit Ticket sitzengeblieben: Nichtbeförderung Flug
Wird ein Fluggast ohne sein Verschulden von der Airline nicht im Flieger mitgenommen, obwohl er ein gültiges Flugticket besitzt und pünktlich zum Check-in erscheint, spricht die EU-Verordnung von einer sogenannten „Nichtbeförderung“. Die häufigsten Gründe hierfür sind Überbuchungen durch die Airline. In solchen Fällen sind Passagiere im Rahmen der Fluggastrechte Verordnung durch die Airline zu entschädigen. Anders als bei Annullierungen gilt dies auch dann, wenn der Betroffene mit einem alternativen Flieger ans Ziel kam und dabei noch nicht einmal später als geplant gelandet war.
3. Keiner muss hungern: Fluggäste Versorgungsleistungen
Wenn es mal länger dauert, bis der Flieger startet, kommt neben Langeweile (Tipp: Die besten Tipps gegen Langeweile im Flugzeug) auch Hunger auf. Reisende sollten unbedingt wissen, welche Versorgungsleistungen ihnen durch die Fluggesellschaft zustehen – unabhängig davon, ob die Airline die Verzögerung verantwortet oder nicht: Bereits nach zwei Stunden Wartezeit besteht Anspruch auf Kommunikationsmittel wie Fax, Telefon oder E-Mail sowie auf einen Snack und ein Getränk.
Bei fünfstündiger Wartezeit oder bei einer Verspätung mit Übernachtung dürfen Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und bekommen die Kosten erstattet. Ebenso haben Betroffene das Recht, umzubuchen oder mit einem alternativen Beförderungsmittel zum Ziel zu gelangen. Im Fall einer notwendigen Übernachtung muss die Airline für eine Unterkunft sowie den Transfer zwischen dieser und dem Flughafen sorgen.
4. Planänderung und doch nicht geflogen: Flugticket Stornierung
Nicht selten muss ein Ticket storniert werden oder kann wegen kurzfristiger Planänderungen nicht wahrgenommen werden. Auch wenn dies kaum bekannt ist, so sind Betroffene doch berechtigt, einen Großteil des Preises – nämlich Steuern und Gebühren – zurückzuverlangen. In der Regel zahlen die Fluggesellschaften diese Kosten nicht von alleine zurück. Reisende, die Zeit sparen und ihre Nerven schonen wollen, können für die Forderung der Rückerstattung ohne Kostenrisiko den Service von flightright in Anspruch nehmen.
Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner in zwei Minuten, ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung erhalten können und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
5. Anspruch bei kurzfristiger Flugannullierung:
Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, ist das ärgerlich und für die Betroffenen meistens mit größerem organisatorischem Aufwand verbunden. Einen Anspruch auf Entschädigungsleistung haben die Fluggäste aber nur dann, wenn die Fluggesellschaft sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugtag über den Flugausfall informierte. Hält sich die Airline jedoch nicht an diese Frist, hat der Betroffene die Möglichkeit, eine Entschädigungszahlung einzufordern.
6. Geld oder nicht bei verpasstem Anschlussflug: Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Wenn der erste Flieger verspätet ist, wird häufig der zweite verpasst. Für einen möglichen Anspruch auf Entschädigungszahlung durch die Airline ist ausschlaggebend, wie hoch die Verspätungszeit am Endziel war. Sie muss mindestens drei Stunden betragen. Die Verspätungszeit am „Umsteigeflughafen“ hingegen spielt keine Rolle. Ebenso irrelevant ist, ob beide Flugsegmente von derselben Airline ausgeführt wurden. Beide Strecken müssen jedoch in Verbindung gebucht worden sein. Sind Sie von einem verpassten Anschlussflug betroffen? Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner in zwei Minuten, ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung erhalten können und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Jetzt Recht auf Entschädigung prüfen!
7. Wer fliegt bekommt das Geld:
Sei es aufgrund einer Geschäftsreise oder weil der Flug ein Geschenk war: Nicht immer sind „Ticketzahler“ und Passagier ein und dieselbe Person. Kommt es zu einer Flugverspätung oder zu einer Annullierung und hieraus resultierenden Entschädigungsansprüchen, steht die Summe laut Fluggastrechte-Verordnung nicht demjenigen zu, der das Billet bezahlt hatte, sondern dem Ticketinhaber, also dem, dessen Name auf dem Ticket steht.
8. Entschädigung auch für Kinder: Flugverspätung Entschädigung für Kinder:
Reisen mit Kindern kann durchaus anstrengend sein. Kommt eine lange Wartezeit am Flughafen hinzu, liegen die Nerven bei Groß und Klein schnell blank. Wissen Eltern aber, dass ihnen und ihren Kindern finanzielle Entschädigung zusteht, lässt sich eine solche Situation gelassener ertragen. Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch nur dann, wenn die Airline ursprünglich auch einen Ticketpreis für das mitreisende Kind erhoben hatte. Bei einigen Fluggesellschaften fliegen Säuglinge und Kleinkinder nämlich kostenfrei und lediglich eine Servicegebühr und Steuern sind zu zahlen. Ist dies der Fall, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigungszahlung. Doch war das Ticket selbst kostenpflichtig, hat die Familie die Möglichkeit, auch für ihr Kind die volle Entschädigungssumme von 250 bis 600 Euro zu fordern (abzgl. Erfolgsprovision). Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner in zwei Minuten.
9. Wenn Wetter und Umwelt nicht mitspielen: Schlechte Wetterverhältnisse
Heftige Stürme, Gewitter und Unwetter machen den Start unmöglich. Der Flug wird gestrichen oder startet mit erheblicher Verspätung. Ein Recht auf Entschädigungszahlung durch die Airlines haben Reisende in diesem Fall jedoch nur selten. Fluggesellschaften sind nach der Fluggastrechteverordnung grundsätzlich nicht verpflichtet, Ausgleichsleistungen zu erbringen, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung oder Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht, auf die die Airlines keinen Einfluss haben. Dafür sorgen, dass es ihren Kunden gut geht, muss die Airline aber in jedem Fall (siehe Punkt 3).
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
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Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus?
Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.