Das Wichtigste zum Thema „Ukraine und Flugreisende „
- Es kommt zu Flugstreichungen wegen des Kriegs in der Ukraine.
- Airlines streichen Flüge aus Sicherheitsgründen.
- Fluggäste haben ein Recht auf Erstattung oder Umbuchung ihres Fluges.
- Eine Ausgleichszahlungen bei großer Vorlaufzeit ist jedoch unwahrscheinlich.
- Flugverspätungen sind möglich, aber es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Fluggesellschaften sollten schnell über mögliche unannehmlichkeiten informieren.
- Hier finden Sie Tipps für betroffene Passagiere.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
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Der Krieg in der Ukraine ist ein furchtbares Ereignis. Und auch wenn es angesichts der Situation banaler nicht klingen könnte, gibt es in dem Zusammenhang dennoch Fragen, die sich Flugreisende jetzt stellen müssen. Was ist bei einem Flugausfall aufgrund von Krieg? Kann ich eine Ticketerstattung einfordern? Die Antworten gibt es im folgenden Blogartikel.
Mein Flug wurde gestrichen
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Flug wegen Krieg ausfällt? Nicht nur ein Flug nach Russland oder in die Ukraine kann wegen der aktuellen Lage von Ausfällen betroffen sein. Ein Krieg gilt als außergewöhnlicher Umstand, das heißt, dass die Airline nicht daran Schuld ist, wenn Ihr Flug nicht stattfindet. Entschädigungsforderungen können Sie in dieser Situation zwar keine geltend machen, jedoch können Sie eine Ticketerstattung von der Airline fordern.
Flug annulliert wegen Ukraine-Konflikt – Das sind Ihre Rechte
Sie haben ein Recht auf:
- Erstattung des vollen Preises für das Flugticket
- Umbuchung Ihrer Reise, sodass Sie zu einer anderen Zeit an Ihrem Zielort ankommen
- einen Gutschein über mindestens den gleichen Betrag wie das ursprüngliche Flugticket
Ich habe von der Fluggesellschaft nichts über den Status meines Fluges gehört
Wurde Ihr Flug gestrichen und Sie noch nichts von der Fluggesellschaft gehört haben, sollten Sie hier proaktiv nachfragen. Bedenken Sie aber, dass derzeit niemand wissen kann, wann sich die Lage in der Ukraine verbessert. Daher können die Airlines Ihnen bezüglich einiger Reisen noch keine genauen Auskünfte über Ihre Flüge geben.
Da der Luftraum über Europa für russische Airlines gesperrt ist, müssen Sie bei geplanten Flügen mit einer dieser Fluggesellschaften mit einer Annullierung rechnen.
Bei diesen ukrainischen und russischen Airlines ist es aber sehr wahrscheinlich, dass Ihr Flug betroffen ist:
- Aero-Charter Airlines
- Aeromist-kharkiv
- AeroSvit
- Air Alanna
- Air Urga
- Bravo Airways
- Dart Ukrainian Airlines
- Dniproavia
- Donbassaero
- JONIKA
- Motor Sich Airlines
- SkyUp
- Ukraine International
- WINDROSE Aviation company
- Wizz Air Ukraine
- Yanair
- Utair
- Aeroflot
- Pobeda
- Russiya
- Iraero
Aber nicht nur bei ukrainischen und russischen Airlines kann es aufgrund des Krieges zu Flugausfällen kommen. Aktuell starten keine Flüge nach Weißrussland, in die Ukraine oder nach Moldawien. Diese Einschränkungen betreffen natürlich auch Airlines wie beispielsweise Lufthansa, Wizzair oder Ryanair.
Mein Flug ist verspätet
Da unter anderem der Luftraum über der Ukraine und Russland gesperrt ist, kann es vor allem bei Flügen zwischen Europa und Asien zu Verspätungen kommen. Sollte Ihr Flug aufgrund des Krieges in der Ukraine verspätet sein, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ein bewaffneter Konflikt gilt als außergewöhnlicher Umstand und entzieht sich somit der Kontrolle der Airlines.
Reise – Richtlinien
Sollten Sie innerhalb der nächsten Monate eine Reise nach Russland oder in die Ukraine geplant haben, besuchen Sie unbedingt die Website des Außenministeriums. Dort finden Sie Reisehinweise für alle von dem Konflikt betroffenen Länder.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie brauchen Hilfe bei der Ticketerstattung?
Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen.
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.
Eines liegt uns noch am Herzen
Wir unterstützen „Aktion Deutschland Hilft“ und „Bündnis Entwicklung Hilft“ (IBAN: DE53200400600200400600), die sich für Menschen in Not engagieren.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Entschädigung spenden möchten, richten Sie den Betrag bitte direkt an die Organisation.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.spendenkonto-nothilfe.de/. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede Spende an eine andere Hilfsorganisation, die den Menschen in der Ukraine hilft.
Unsere Gedanken und unsere Solidarität liegt bei den Menschen in der Ukraine.
Haltet durch.