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Flugreisen mit Krankheit und Behinderung

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Flugreisen mit Krankheit und Behinderung meistern
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Das Wichtigste zum Thema „Flugreisen mit Krankheit und Behinderung“

  • In der EU müssen Fluggesellschaften Menschen mit Behinderung kostenlos unterstützen, um ihnen den gleichen Zugang zu Flügen zu ermöglichen.
  • Behinderte Passagiere können vor dem Flug von Hilfen wie Rollstühlen und Begleitung an Flughäfen profitieren.
  • Medizinische Geräte dürfen kostenlos mitgenommen werden, teilweise ist ein ärztliches Attest nötig.
  • Für Sehbehinderte gelten spezielle Regeln für das Mitführen von Assistenzhunden, eine Anmeldung bei der Airline ist erforderlich.
  • Barrierefreie Check-in-Schalter am Flughafen mit ausreichend Platz und geschultem Personal vereinfachen den Check-in.
  • Die Mitnahme von Rollstühlen muss vorab angemeldet werden, für Akkus gelten besondere Vorschriften.
  • Sowohl verschreibungspflichtige als auch frei verkäufliche Medikamente dürfen im Handgepäck in Originalverpackung mitgeführt werden.
  • Eine gute Planung und Kommunikation mit der Airline sind wichtig für eine barrierefreie Reise.
  • Bei akuten Infektionen oder unkontrollierbaren Blutungen sollte auf das Fliegen verzichtet werden; ärztlicher Rat ist einzuholen.


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Fliegen ist eine faszinierende Angelegenheit und für viele ein unvergessliches Erlebnis, insbesondere beim ersten Mal. Spannung und ein wenig Nervosität gehören oft dazu. Langeweile stellt sich selten ein – es sei denn, der Flug zieht sich in die Länge.

Für Menschen mit Behinderungen, Mobilitätseinschränkungen oder chronischen Krankheiten kann das Flugerlebnis jedoch eine ganz andere Qualität haben. Es ist wichtig, diesen Personengruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um sicherzustellen, dass auch sie ihr Recht auf Mobilität und Reisen voll ausschöpfen können.

Müssen die Flug-Gesellschaften (in der Europäischen Union) Menschen mit Behinderung kostenlose Hilfe anbieten?

Glücklicherweise sind Fluggesellschaften in der Europäischen Union per Gesetz dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität kostenlos Unterstützung zu gewähren. Diese Regelungen garantieren, dass alle Passagiere gleichermaßen Zugang zu Lufttransportdiensten erhalten.

Dies ist unabhängig von der zum Zeitpunkt gültigen Flugtauglichkeit des Passagiers. Die Airlines müssen sich demnach auf jede Person einstellen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen möchte.

Doch welche Hilfen werden konkret angeboten? In den nachfolgenden Abschnitten klären wir ausführlich über die verfügbaren Serviceleistungen am Flughafen, das Reisen mit medizinischen Geräten und Hilfsmitteln wie Rollstühlen sowie den korrekten Umgang mit Arzneimitteln an Bord auf.

Welche Hilfe gibt es für behinderte Personen am Flughafen?

An vielen Flughäfen werden bereits vor der Reise zahlreiche Hilfestellungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen angeboten, um deren Reise so angenehm und barrierefrei wie möglich zu gestalten. Dennoch ist es insbesondere für Erstflieger ratsam, sich im Vorfeld über die verfügbaren Serviceleistungen zu informieren:

  1. Mobilitätshilfe: Rollstühle und Begleitdienste werden von den Fluggesellschaften bereitgestellt, um Gästen mit eingeschränkter Mobilität die Fortbewegung im Terminal zu erleichtern. Es lohnt sich, diesen Service frühzeitig zu buchen, damit alles reibungslos abläuft.
  2. Vorab-Check-in: Um lange Warteschlangen zu vermeiden, können behinderte Passagiere oft schon im Voraus einchecken. Dies bietet auch die Möglichkeit, besondere Sitzplatzwünsche oder medizinische Anforderungen im Voraus zu klären.
  3. Barrierefreie Einrichtungen: Gesetzlich vorgeschrieben, bieten Flughäfen Einrichtungen wie Aufzüge, behindertengerechte Toiletten und Rampen, die einen problemlosen Zugang zu den Hauptbereichen ermöglichen.
  4. Spezielle Sicherheitskontrollen: Viele Flughäfen sehen spezielle Prozeduren vor, die auf die Bedürfnisse von Personen mit Behinderung zugeschnitten sind, um ihnen Würde und Komfort während der Kontrollen zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, diese Hilfestellung im Voraus anzumelden.
  5. Unterstützung beim Boarding: Fluggesellschaften sorgen häufig für besondere Hilfe beim Einstieg ins Flugzeug, was den Einsatz von Rollstühlen, Hebeliften oder speziellen Transportmitteln beinhalten kann.
  6. Kommunikationshilfen: Für Gäste mit Hör- oder Sprachbehinderungen halten viele Flughäfen Hilfen wie Gebärdensprachdolmetscher oder schriftliche Kommunikationsmittel bereit.
  7. Begleitservice: Einige Flughäfen bieten einen Begleitservice an, der das Einchecken, die Sicherheitskontrolle und andere Prozesse am Flughafen erleichtert. Perfekt für Gäste, die sich schwer orientieren können oder körperlich eingeschränkt sind. Der Begleitservice kann unter anderem mit weiteren Kosten verbunden sein.

Die Qualität und der Umfang dieser Dienste können je nach Flughafen variieren, daher empfiehlt sich immer eine rechtzeitige Anfrage, um alles zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.

Kostenloser Transport von medizinischen Hilfsmitteln, Medikamenten und Geräten

Fluggäste mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen können ihre erforderlichen medizinischen Geräte und Arzneimittel kostenlos auf ihren Urlaub mitnehmen. Es ist generell gestattet, diese Gegenstände und Medikamente unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit an Bord zu nehmen.

Es kann sein, dass Sie ein ärztliche Bescheinigung vorweisen müssen, das die Notwendigkeit dieser Gegenstände bestätigt. Dies betrifft unter anderem Rollstühle, Gehhilfen und medizinische Apparate wie Sauerstoffkonzentratoren.

Dabei ist es wichtig, Artikel sichtbar zu kennzeichnen und sicher zu verpacken, um Schäden im Flug zu vermeiden. Medikamente gehören in die Originalverpackung und eine Kopie des Rezepts oder ein medizinisches Gutachten erleichtert die Klärung möglicher Fragen durch das Sicherheitspersonal.

Flüssige Arzneimittel unterliegen den allgemeinen Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Das bedeutet, jeder Behälter darf maximal 100 ml enthalten und muss in einem durchsichtigen 1-Liter-Beutel verstaut sein.

In Ländern mit strengen Einfuhrbestimmungen für bestimmte Wirkstoffe sollte man sich im Voraus über die geltenden Regeln informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung dabei haben.

Kostenfreies Parken mit dem europäischen Parkausweis

Der europäische Parkausweis bietet einen großen Vorteil für Reisende mit Behinderungen, die mit dem Auto anreisen. Mit diesem Ausweis können sie auf speziell reservierten Parkplätzen direkt am Flughafen parken.

Er wird von den meisten europäischen Ländern anerkannt und ermöglicht es Inhabern, auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen zu parken, die strategisch in der Nähe von wichtigen Gebäuden und Einrichtungen gelegen sind, um einen einfacheren Zugang zu gewährleisten.

Um von kostenlosen Parkmöglichkeiten mit dem europäischen Parkausweis Gebrauch zu machen, sollte dieser gut sichtbar im Fahrzeug platziert werden. Dies erleichtert es Parkplatzbetreibern und Verkehrskontrolleuren, die Berechtigung des Nutzers schnell zu erkennen.

Einige Länder akzeptieren den europäischen Parkausweis möglicherweise nicht oder haben besondere Vorschriften für das Parken von Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Sehbehinderung: Fliegen mit Assistenz- oder Blindenhunden

Für Menschen mit Sehbehinderung, die einen Assistenz- oder Blindenhund besitzen, gibt es besondere Richtlinien und Vorschriften, die beim Fliegen zu beachten sind. Assistenzhunde sind speziell trainierte Hunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen und ihnen helfen, im Alltag besser zurechtzukommen.

Bevor Sie mit einem Assistenz- oder Blindenhund in das Flugzeug steigen, ist es wichtig, die Fluggesellschaft im Voraus darüber zu informieren, dass Sie einen solchen Hund mitnehmen werden. Auch hier haben die Fluggesellschaften bestimmte Richtlinien und Bestimmungen, die den Transport von Assistenz- oder Blindenhunden regeln.

In einigen Fällen kann es sein, dass es spezielle Dokumente oder Informationen gibt, die Sie vorlegen müssen, um zu bestätigen, dass Ihr Hund ein ausgebildeter Assistenz- oder Blindenhund ist. Dies kann ein Zertifikat oder ein Schreiben von einer anerkannten Organisation sein, die bestätigt, dass der Hund eine angemessene Ausbildung erhalten hat.

Barrierefreie Check-in-Schalter (zur Anmeldung vor Flugbeginn)

Viele Fluggesellschaften bieten spezielle barrierefreie Check-in-Schalter an, um den Check-in-Prozess für Reisende mit Krankheit oder Behinderung möglichst barrierefrei zu gestalten. Diese Schalter sind darauf ausgelegt, den Bedürfnissen von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen gerecht zu werden.

An den barrierefreien Check-in-Schaltern gibt es in der Regel:

  • Ausreichend Platz für Rollstühle, Rollatoren oder andere Hilfsmittel, um sicherzustellen, dass sich jeder frei bewegen kann.
  • Niedrigere Tische, die eine Kommunikation auf Augenhöhe ermöglichen und somit ein angenehmes Check-in-Erlebnis schaffen.
  • Geschultes Personal, das nicht nur mit einem Lächeln begrüßt, sondern auch gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Reisenden eingehen kann.
  • Zusätzliche Hilfestellung bei der Abwicklung von Gesundheitsdokumenten für Reisende mit Erkrankung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und eventuelle Sorgen zu mindern.

Fliegen mit Implantaten, Herzschrittmachern und Prothesen

Hier sind einige wichtige Punkte, die Reisende mit Implantaten, Herzschrittmachern oder Prothesen beachten sollten, um ihre Flugreise sicher und bequem zu gestalten.

Vorbereitung vor dem Flug:

  • Ärztliche Bescheinigung: Es ist ratsam, ein ärztliches Attest zu besorgen, das die medizinischen Geräte und deren Notwendigkeit bestätigt.
  • Informationen an die Fluggesellschaft: Reisende sollten die Fluggesellschaft rechtzeitig über ihre speziellen Bedürfnisse informieren. Dies sollte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug geschehen.
  • Sicherheitskontrollen: Es ist wichtig, den Sicherheitsbeamten bei der Abfertigung am Flughafen mitzuteilen, dass man ein Implantat oder Gerät im Körper trägt. Metallimplantate können verdächtige Metallanzeigen auslösen.

Am Flughafen und während des Fluges:

  • Sicherheitskontrolle: Reisende sollten sich auf zusätzliche Kontrollen einstellen, da Herzschrittmacher und einige Prothesen Metallsuchgeräte auslösen können.
  • Bordkarte und Dokumentation: Es ist hilfreich, die Bordkarte und ärztliche Bescheinigung griffbereit zu halten.

Fliegen mit Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen

Für Reisende mit Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen ist eine gute Vorbereitung entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Punkte:

Anmeldung bei der Fluggesellschaft

  • Informieren Sie die Airline mindestens 48 Stunden vor Abflug über Ihren Hilfsmittelbedarf (Rollstuhl, Sauerstoffgerät etc.).
  • Fragen Sie nach speziellen Dienstleistungen und Mithilfe am Flughafen und an Bord.

Medizinische Bescheinigungen

  • Holen Sie eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDIF) ein und führen Sie diese mit.
  • Bei Sauerstoffgeräten müssen eventuell zusätzliche Nachweise erbracht werden.

Rollstühle und Akkus

  • Manuelle Rollstühle können meist zusammengeklappt als Gepäck aufgegeben werden.
  • Informieren Sie sich über Bestimmungen für Akkus von elektrischen Rollstühlen, da diese oft gesondert behandelt werden müssen.
  • Entfernen Sie lose Teile und Zubehör und nehmen Sie diese mit an Bord.

Vorsicht bei Rollstühlen mit Akku

Wenn Sie mit einem elektrischen Rollstuhl fliegen möchten, ist es wichtig, die Sicherheitsvorschriften und spezifischen Akkuanforderungen der Fluggesellschaft zu kennen. Kontaktieren Sie diese vorab, um sich über die Bestimmungen für den Transport von elektrischen Rollstühlen zu informieren. Möglicherweise müssen Sie den Akku abklemmen und separat verpacken. Die Airline informiert auch darüber, ob der Rollstuhl an Bord darf oder in den Frachtraum muss.

Sicherheitskontrollen

  • Rollstuhlfahrer werden meist manuell abgetastet und mit Handscannern kontrolliert.
  • Auch der Rollstuhl wird in Augenschein genommen, was etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

An Bord

  • Oft können Rollstuhlfahrer zuerst ein- und zuletzt aussteigen.
  • Eventuell stehen Bordrollstühle für die Toilettengänge zur Verfügung.
  • Informieren Sie sich über Platzzuweisungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Eine frühzeitige und genaue Planung in Absprache mit der Airline ist der Schlüssel für einen reibungslosen Flug mit Rollstuhl oder Mobilitätshilfen.

Fliegen mit anderen Handicaps

Für Menschen mit Handicap ist das Recht auf eine barrierefreie Reise gesetzlich verankert. Eine offene Kommunikation mit der Airline sowie eine sorgfältige Planung können maßgeblich dazu beitragen, dass die Reise so angenehm wie möglich verläuft.

Am Tag der Reise empfiehlt es sich, frühzeitig am Flughafen anzukommen. So bleibt genügend Zeit für den Check-in und die Sicherheitskontrollen. Für Passagiere mit körperlichen Einschränkungen bieten viele Flughäfen besondere Assistance-Services an.

Fliegen in der Schwangerschaft

Fliegen in der Schwangerschaft stellt eine besondere Belastung für den Körper dar und erfordert eine sorgfältige Planung sowie Vorsichtsmaßnahmen. Hierbei sind folgende Aspekte von zentraler Bedeutung:

Ärztliche Beratung: Vor einer Flugreise sollte immer der Arzt konsultiert werden, um individuelle Risiken abzuklären. Da jede Schwangerschaft einzigartig ist, ist es entscheidend, eine auf die persönlichen Umstände abgestimmte medizinische Beratung einzuholen.

Timing: Obwohl viele Fluggesellschaften bis weit in die Schwangerschaft das Fliegen erlauben, wird generell empfohlen, ab der 36. Woche auf Flugreisen zu verzichten. Das Risiko für Frühgeburten und andere Komplikationen steigt in den letzten Wochen der Schwangerschaft.

Sitzplatzwahl: Es ist ratsam, einen Sitzplatz zu wählen, der genügend Raum bietet und komfortabel ist. Sitze am Gang ermöglichen leichteres Aufstehen und Bewegen während des Fluges, was die Durchblutung fördert und Thrombose-Risiken mindern kann.

Boarding bei Schwangerschaft verweigert?

Die Boarding-Verweigerung bei Schwangeren ist eine Angelegenheit, die sowohl von den Fluggesellschaften als auch von den betroffenen Frauen beachtet werden muss. Fluggesellschaften haben Richtlinien zur Sicherheit, die Einschränkungen für schwangere Frauen beinhalten können, vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft oder medizinischen Komplikationen.

Gründe für eine Boarding-Verweigerung können das Fehlen eines ärztlichen Attests oder spezifische medizinische Bedingungen sein. Schwangere Frauen, die sich fit für den Flug halten, können dies als Verletzung ihrer Rechte empfinden. Flightright unterstützt Passagiere, einschließlich schwangerer Frauen, bei ungerechtfertigten Boarding-Verweigerungen, indem es die Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durchsetzt und eine angemessene Entschädigung anstrebt.

Betroffene sollten Flightright kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten und ihre Rechte zu wahren.

Fliegen nach einer Operation

Wer nach einer Operation einen Flug plant, sollte wichtige Überlegungen nicht außer Acht lassen.

Konsultation mit einem Arzt: Es ist essentiell, vor dem Flug mit einem Arzt zu sprechen. Dieser kann basierend auf dem individuellen Gesundheitszustand und der Art der durchgeführten Operation beurteilen, ob das Fliegen sicher ist. Es können auch spezifische Anweisungen für den bevorstehenden Flug gegeben werden, die berücksichtigt werden sollten.

Wundheilung und Infektionsrisiko: Die Wundheilung könnte möglicherweise noch nicht abgeschlossen sein, was das Risiko von Infektionen erhöht, insbesondere wenn längere Zeit im Sitzen verbracht werden muss. Es ist ratsam, die Wunde während des Fluges sauber zu halten und regelmäßig die Sitzposition zu wechseln, um Druckstellen zu vermeiden.

Fliegen mit Knochenbrüchen oder Gipsverband

Um sich optimal auf einen Flug mit Knochenbrüchen oder Gipsverband vorzubereiten, sollten folgende Schritte unternommen werden:

Ärztliches Attest einholen

Es ist zwingend erforderlich, vor dem Flug ein ärztliches „Fit-to-Fly“-Attest vom behandelnden Arzt zu erhalten. Dieses bestätigt die Flugtauglichkeit und informiert über potenzielle Risiken.

Wartezeiten beachten

  • Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.
  • Zwischen 24 und 48 Stunden sind nur Kurzstreckenflüge unter 2 Stunden Dauer gestattet.
  • Ab 48 Stunden nach der Fraktur sind längere Flüge möglich.

Zusätzliche Sitzplätze buchen

Bei Oberschenkelgipsen müssen 1-2 zusätzliche Sitzplätze gebucht werden, um das Bein hochlagern zu können.

Einverständniserklärung unterzeichnen

Einige Airlines verlangen die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung über die Risiken des Transports mit Gipsverband. Diese sollte im Voraus geprüft und unterschrieben werden, um bei der Flugreise keine unerwarteten Verzögerungen zu erleben.

Fliegen mit Sauerstoff

Fluggäste mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sehen sich beim Fliegen besonderen Herausforderungen gegenüber. Die verminderte Sauerstoffkonzentration in der Flugzeugkabine in Reiseflughöhe kann zu einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands führen.

Insbesondere für Patienten mit Herzinsuffizienz kann der niedrigere Sauerstoffgehalt kritisch sein. Es wird empfohlen, dass diese Patienten vor Antritt einer Flugreise eine Beratung durch den Arzt in Anspruch nehmen, um zu klären, ob zusätzlicher Sauerstoff benötigt wird.

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von flüssigem Sauerstoff auf Flugreisen nicht gestattet. Eine gute Alternative bieten jedoch Sauerstoffkonzentratoren oder Gasflaschen mit Sauerstoff.

Eine frühe Kontaktaufnahme mit der Airline hilft dabei, sich über die genauen Anforderungen bezüglich medizinischen Sauerstoffs im Flugzeug zu informieren. Manchmal werden zusätzliche Dokumente oder Informationen vom Arzt benötigt. Um Probleme bei der Reisevorbereitung oder am Tag des Fluges zu vermeiden, sollte man alle erforderlichen Unterlagen bereithalten.

Fliegen mit schweren oder ansteckenden Krankheiten

Das Fliegen mit schweren oder ansteckenden Krankheiten birgt Risiken und ist oft nicht gestattet. Ein Überblick über die wesentlichen Aspekte soll Klarheit schaffen:

Ansteckende Krankheiten: Bei ansteckenden Krankheiten wie der Grippe, Magen-Darm-Beschwerden oder typischen Kinderkrankheiten wie Erkältung besteht ein hohes Risiko, andere Passagiere anzustecken. Aus diesem Grund kann die Flugbesatzung entscheiden, betroffene Passagiere nicht mitzunehmen, um die Gesundheit aller an Bord zu schützen.

Boarding verweigert wegen Krankheit? Wir kämpfen für Ihre Rechte!

Die Boarding-Verweigerung bei Krankheit ist ein Dilemma für alle Beteiligten. Flugcrews müssen die Gesundheit an Bord schützen, was manchmal bedeutet, kranken Passagieren die Mitreise zu verweigern. Der Passagier wiederum fühlt sich oft reisefähig und ungerecht behandelt.

Flightright setzt sich als Vermittler für die Rechte dieser Passagiere ein. Unser Team nutzt sein umfangreiches Wissen, um die Ansprüche der Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen. Bei ungerechtfertigter Boarding-Verweigerung prüfen wir Ihren Fall, entwickeln eine Strategie zur Rechtsdurchsetzung und streben eine angemessene Entschädigung an. Unsere Rechtsexperten vertreten Sie entschlossen. Kontaktieren Sie Flightright, um Ihre Rechte als Fluggast zu wahren.

Fieber: Obwohl Fieber allein kein direkter Grund für ein Flugverbot ist, deutet es häufig auf eine ansteckende Krankheit hin. Deshalb sollte man bei Fieber den Flug verschieben, bis die Ursache geklärt ist. Zudem erhöht Fieber das Risiko für Thrombosen während des Fluges.

Atemwegserkrankungen Schwere Atemwegserkrankungen wie eine Lungenentzündung können durch den niedrigeren Druck in der Kabine zu Problemen führen und stellen ein gesundheitliches Risiko dar. Personen mit Mittelohrentzündungen könnten durch Druckveränderungen starke Schmerzen erleiden oder sogar Trommelfellrisse und Blutungen riskieren.

Chronische Erkrankungen: Menschen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sollten vor einer geplanten Flugreise ärztlichen Rat einholen und ihre Eignung zum Fliegen prüfen lassen.

Die Quintessenz ist: Bei Vorliegen von ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die sich während des Fluges verschlimmern könnten, wird von einer Reise abgeraten. Die Sicherheit und Gesundheit aller Mitreisenden sowie der Crew stehen im Vordergrund. Es empfiehlt sich also stets eine sorgfältige Abwägung unter Berücksichtigung des eigenen Gesundheitszustandes sowie Rücksprache mit einem Arzt vor Antritt einer Reise per Luftweg.

Flugumleitung wegen Nachtflugverbot und besondere Unterstützung für Reisende mit Krankheit und Behinderung

Manchmal kann es vorkommen, dass Flüge aufgrund eines Nachtflugverbots umgeleitet werden müssen. Dies kann für alle Reisenden mühsam sein, stellt jedoch Passagiere mit Krankheit oder Behinderung vor besondere Herausforderungen. Fluggesellschaften sind angehalten, in solchen Fällen besondere Unterstützung zu leisten. Dies bedeutet, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen aufgrund ihrer Gesundheit Priorität bei der Bereitstellung von Informationen, Hilfe beim Transfer oder bei der Unterbringung haben, falls die Flugumleitung eine Übernachtung notwendig macht.

Fluggastrechte bei einer Umleitung – Nachtflugverbot

Wenn Ihr Flug aufgrund eines Nachtflugverbots umgeleitet wird, haben Sie als Fluggast bestimmte Rechte. Diese können von der jeweiligen Fluggesellschaft und der spezifischen Situation abhängen, aber generell gilt:

  • Information: Die Airline muss Sie über die Gründe der Umleitung und Ihre Rechte informieren.
  • Betreuung: Ihnen stehen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und ggf. eine Hotelunterkunft zu.
  • Umbuchungen: Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung des Fluges oder eine Rückerstattung des Ticketpreises.

Spezielle Hilfestellung für Passagiere mit Krankheit oder Behinderung muss durch die Airline gewährleistet werden, dies kann Assistance am neuen Zielort oder speziell ausgerichtete Transferlösungen umfassen.

Steht mir in diesem Fall eine Entschädigung zu?

Wie viel Entschädigung kann ich bei einer Verspätung aufgrund eines Nachtflugverbots bekommen?

Die Höhe einer eventuellen Entschädigung bei Verspätungen durch ein Nachtflugverbot richtet sich nach den EU-Fluggastrechten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004:

  • Kurzstrecke (unter 1500 km): 250 Euro
  • Mittelstrecke (1500 bis 3500 km): 400 Euro
  • Langstrecke (über 3500 km): 600 Euro

Die Entschädigung ist jedoch von diversen Faktoren abhängig, dazu zählen die genaue Ankunftszeit am endgültigen Zielort und ob die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht hätten vermieden werden können.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten betroffene Reisende immer aktuell informiert bleiben und sich im Konfliktfall an die nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte wenden. Für Passagiere mit Krankheit oder Behinderung empfiehlt es sich, schon bei der Buchung alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sowohl Abflug als auch Ankunft gut zu planen, um eine Unterstützung gemäß ihren speziellen Bedürfnissen sicherzustellen.

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung steht ihnen unter bestimmten Umständen bei Verpätung aufgrund eines Nachtflugverbots eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu.
Auf die Unterstützung unserer Expert:innen können Sie sich in folgenden Fällen verlassen:
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Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall oder die Flugverspätung informiert?
Am Flugtag oder weniger als 14 Tage vorher oder mehr als 14 Tage vor Abflug.

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Bei welchen Krankheiten darf man nicht fliegen?

Beim Fliegen mit Krankheit oder Behinderung gibt es einige Symptome und Bedingungen, bei denen es nicht ratsam oder sogar verboten ist, zu fliegen. Zu diesen Symptomen gehören:

  • Akute Infektionskrankheiten, insbesondere wenn sie ansteckend sind wie Grippe oder Magen-Darm-Infektionen
  • Starker Schmerz oder Druck im Brustbereich.
  • Unkontrollierbare Blutungen oder frisch operierte Zustände.
  • Akute Herzanfälle oder Schlaganfall in den letzten 2 Wochen.
  • Ohr- und Sinusinfektionen, die starke Schmerzen in der Druckkabine verursachen können.
  • Akute Psychosen oder Angststörungen, die die Sicherheit des Fluges gefährden können.

Wenn eines dieser Symptome zutrifft, sollte vor dem Fliegen eine ärztliche Beratung eingeholt werden. In manchen Fällen kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein, um zu belegen, dass man trotz der Symptome fit zum Fliegen ist.

Auch nach größeren Operationen, Knochenbrüchen oder bei Herzschwäche ab NYHA-Stufe III sollte vor dem Fliegen eine ärztliche Freigabe eingeholt werden. Bei akuten Herz-Kreislauf-Problemen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall in den letzten 2 Wochen ist eine Verschiebung zwingend erforderlich. Eine frühzeitige ärztliche Beratung ist unerlässlich, um die individuelle Flugtauglichkeit zu beurteilen und gesundheitliche Risiken abzuschätzen.

Letztendlich haben die Sicherheit und das Wohlergehen aller Passagiere oberste Priorität. Bei Vorliegen akuter Erkrankungen oder erhöhten Risiken ist es essentiell, mit dem behandelnden Arzt und der Airline abzustimmen, ob eine Verschiebung der Flugreise ratsam oder sogar zwingend erforderlich ist.

Mit Krankheit oder Behinderung reisen – Tipps und Tricks

Reisen kann eine Herausforderung sein, wenn Sie an einer Krankheit oder Behinderung leiden. Mit einigen Vorbereitungen können Sie jedoch mögliche Komplikationen minimieren und Ihre Flugreise angenehmer gestalten. Es ist wichtig, sich mit den besonderen Dienstleistungen vertraut zu machen, die Fluggesellschaften anbieten, und alle nötigen Vorkehrungen zu treffen.

Was sollten Sie vor dem Flug beachten?

  • Ärztliche Beratung: Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Reisepläne. Sie benötigen möglicherweise ein ärztliches Attest, das Ihre Flugtauglichkeit bescheinigt.
  • Kommunikation mit der Airline: Informieren Sie die Airline rechtzeitig über Ihre spezifischen Bedürfnisse. Ob es um die Mitnahme von medizinischen Geräten, zusätzlichen Sauerstoff oder besondere Sitzanforderungen geht, die meisten Fluggesellschaften bieten besondere Hilfestellung für behinderte Passagiere oder solche mit eingeschränkter Mobilität.
  • Medizinische Geräte und Heilmittel: Überprüfen Sie, ob Sie für die Mitnahme von medizinischen Geräten, wie z.B. Akkus an Bord, eine besondere Genehmigung oder zusätzliche Dokumente benötigen. Ihre Medizin und Hilfsmittel sollten Sie im Handgepäck mitführen.
  • Check-in: Erscheinen Sie mehrere Stunden vor Abflug am Flughafen, um genügend Zeit für alle notwendigen Vorkehrungen zu haben.
  • Reisedokumente: Halten Sie alle erforderlichen Dokumente, wie ärztliche Bescheinigungen und den entsprechenden Nachweis über Impfungen gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes, griffbereit.

Worauf sollten Sie während des Fluges achten?

  • Komfort: Stellen Sie sicher, dass Sie bequem sitzen und alle notwendigen Unterstützungen, wie z.B. Kissen oder Decken, zur Verfügung haben.
  • Bewegung: Um Blutgerinnsel vorzubeugen, sollten Sie, falls möglich, regelmäßig aufstehen und sich bewegen oder Bewegungsübungen im Sitz durchführen.
  • Hydrierung: Trinken Sie ausreichend Wasser, um einer Dehydrierung vorzubeugen, die durch die trockene Kabinenluft noch begünstigt wird.
  • Medikamente: Nehmen Sie Ihre Medizin gemäß Ihrem Zeitplan ein, und denken Sie an Zeitverschiebungen, die Ihren Medikamentenplan beeinflussen könnten.

Was sollten Sie nach dem Flug beachten?

  • Körperliche Verfassung: Überwachen Sie Ihren Gesundheitszustand nach dem Fliegen genau. Manche Symptome, wie Thrombosen oder Jetlag, können mit Verzögerung auftreten.
  • Anschlusstransfers: Achten Sie darauf, dass auch für den restlichen Teil Ihrer Reise nach dem Flug geeignete Transportmöglichkeiten vorhanden sind und informieren Sie die entsprechenden Dienstleister über Ihre benötigten Unterstützungen.
  • Erholung: Gönnen Sie sich nach einem langen Flug eine Ruhepause, um sich von den Strapazen der Flugreise zu erholen, insbesondere wenn Ihre Krankheit oder Behinderung dies erforderlich macht.

Mit der richtigen Vorbereitung und der Berücksichtigung dieser Tipps können Sie auch mit Krankheit oder Behinderung eine angenehme und sichere Reiseerfahrung haben.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Flightright unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen. Unser Ziel ist es, den Prozess einfach und stressfrei zu gestalten. Wir berücksichtigen dabei auch besondere Umstände, wie eine mögliche Verweigerung des Boardings aufgrund von Krankheit oder Behinderung des Passagiers. Unsere Experten nutzen ihr umfassendes Wissen über EU-Fluggastrechte, um für Sie eine angemessene Entschädigung zu erwirken. Besuchen Sie unsere Website, um Ihren Anspruch schnell zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko

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