Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung Entschädigung“
- Die Fluggesellschaft muss bei Verspätungen unter bestimmten Umständen eine Entschädigungen zahlen.
- Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
- Ein Anspruch auf Entschädigung bei Ankunftsverspätung ab 3 Stunden.
- Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwetter besteht kein Anspruch.
- Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre.
- Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Passagiere in solchen Fällen.
- Auch bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch auf Entschädigung.
- Bei Flugverspätung besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Verpflegung.
- Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
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Urlaubszeit ist Reisezeit. Doch schnell kann sich der Traum von Sonne, Strand und Meer in einen echten Alptraum verwandeln. Insbesondere eine Flugverspätung kann die Pläne einer langersehnten und wohlverdienten Auszeit schnell einmal zunichtemachen. So sorgt ein verspäteter Flug nämlich nicht nur für jede Menge Stress (Tipps zum stressfreien Fliegen). Wer einen Anschlussflug oder -zug pünktlich schaffen muss, der muss mitunter tief in die Tasche greifen, um doch noch am Ziel anzukommen. Doch das müssen Sie sich als Fluggast nicht gefallen lassen.
Schließlich können Sie Entschädigungsansprüche geltend machen. Dies geht aus der EU-Verordnung EG 261 2004, der sogenannten Fluggastverordnung, hervor. Hier stehen die wichtigsten Rechte niedergeschrieben, die Fluggäste in Folge einer Verspätung oder gar eines Flugausfalls geltend machen können. Wie bei der Durchsetzung aller Rechte ist aber auch hier das richtige Timing wichtig. So gibt es auch eine Frist für die Entschädigung bei Flugverspätung. Welche Rechte bei Verspätungen gelten und wann eine Flugverspätung Entschädigung welche Frist auslöst, wollen wir im Folgenden näher beleuchten.
Welche Fristen gelten bei der Entschädigung für Flugverspätungen? Sie mussten eine Flugverspätung hinnehmen und pochen nun auf die Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte?
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Am Flugtag / weniger als 14 Tage vorher oder Mehr als 14 Tage vor Abflug
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Verjährungsfristen im Reiserecht: Das sollten Sie wissen
Eine Flugverspätung ist ein ärgerliches Vorkommnis, das sich Reisende sicher gerne ersparen würden. Doch kommt es einmal dazu, dass Ihre Fluggesellschaft eine Verspätung zu verzeichnen hat, müssen Sie dies nicht tatenlos hinnehmen. Vielmehr stehen Ihnen in den meisten Fällen umfangreiche Entschädigungsansprüche zu. Und das vollkommen zu Recht. Schließlich entstehen vor allem auf dem Hinweg häufig Mehrkosten, auf denen man die Reisenden nicht sitzen lassen kann. So regelt die EU-Verordnung 261 2004 einen umfangreichen Katalog, in dem eine Entschädigungszahlung seitens der Fluggesellschaft niedergeschrieben ist.
Da in der EU-Verordnung Fluggastrechte im Mittelpunkt stehen, nennt man sie auch Fluggastrechteverordnung. In der Verordnung spielen auch Fristen eine große Rolle. Schließlich wäre es nicht im Sinne des Rechtsstaats, dass man als Fluggast auf ewig Rechte aufgrund einer Verspätung geltend machen kann. Dies würde die Rechtssicherheit durcheinanderbringen. Auf der anderen Seite müssen Sie im Falle einer Verspätung nicht unmittelbar bei der Fluggesellschaft anrufen und Ihre Rechte geltend machen. Vielmehr bleiben Ihnen in diesen Fällen gewisse Fristen.
So ist es möglich, eine Entschädigungszahlung auch rückwirkend bei der Fluggesellschaft geltend machen zu können. Die Verjährungsfrist für den Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft bei Flugverspätung variiert je nach Land, in dem der Anspruch geltend gemacht wird. Dies geht aus dem Wortlaut der EU-Verordnung 261 2004 hervor. Hier gibt das EU-Recht Folgendes vor: „Das Thema unterliegt dem nationalen Recht jedes Mitgliedstaats in Bezug auf die Klageverjährung“. Folglich lohnt sich ein Blick in die Vorschriften des Landes, in dem Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen möchten.
Lassen Sie uns hierfür zunächst einen Blick in das deutsche Recht werfen. Hier beträgt die sogenannte Regelverjährung drei Jahre. Dies regelt § 195 BGB. In der Vorschrift steht weiterhin geschrieben, wann die Frist beginnt und endet. So startet die Frist Ende des Jahres, in dem die Verspätung stattfand. Hatten Sie zum Beispiel im April 2021 eine Flugverspätung, beginnt die Dreijahres-Frist erst am 31. Dezember 2021 abzulaufen. Folglich haben Sie bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Frist für die Entschädigung bei Flugverspätung
Möchten Fluggäste ihre Fluggastrechte (Flugrecht) in Deutschland aufgrund einer Flugverspätung durchsetzen, haben sie hierfür also drei Jahre ab Ende des Jahres Zeit, die Entschädigungsansprüche einzufordern. Doch wie bereits erwähnt, gibt die EU-Fluggastrechte-Verordnung vor, dass die Fristen von jedem einzelnen EU-Mitglied selbst vorgegeben werden. Wer seine Rechte also in einem anderen EU-Land geltend machen möchte, stellt sich die Frage: Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?
Bei den Fristen für die Beanspruchung der Entschädigungszahlungen nimmt Deutschland keine Vorreiterrolle ein. Vielmehr platziert man sich mit der Regelverjährungsfrist hierzulande im EU-Vergleich als eines der Schlusslichter. Welche Verjährungsfristen in den anderen EU-Ländern gelten, haben wir in der folgenden Tabelle einmal zusammengefasst.
Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig? Fristen für die Beanspruchung der Entschädigungszahlungen:
Land | Verjährungsfrist |
---|---|
Schweden (flightright.se) | 10 Jahre (2 Monate nach Flugproblem muss sich Kunde an Airline wenden) |
Großbritannien (flightright.co.uk) | 6 Jahre (ab Flugproblem) |
Frankreich (flightright.fr) | 5 Jahre (ab Flugproblem) |
Spanien (flightright.es) | 5 Jahre (ab Flugproblem) |
Deutschland (flightright.de) | 3 Jahre (ab Jahresende in dem Flugproblem auftrat) |
Österreich (flightright.at) | 3 Jahre (ab Flugproblem) |
Norwegen | 3 Jahre (ab Flugproblem) |
Dänemark | 3 Jahre (ab Flugproblem) |
Finnland | 3 Jahre (ab Flugproblem) |
Portugal | 3 Jahre |
Niederlande | 2 Jahre |
Polen | 1 Jahre |
Italien (flightright.it) | 1 Jahre (in EU), 1,5 Jahre für außer EU Fälle bzw. nach vielen ital. AGB 2 Jahre ab Flugproblem |
Belgien | 1 Jahr ab Eintritt Flugproblem (wenn man sich an die Airline innerhalb eines Jahres wendet, dann aber Verlängerung auf 5 Jahre mgl) |
Wie berechnet sich die Verjährungsfrist in Deutschland?
Im Bereich der Fristen ist es nicht nur wichtig, die bloße Fristdauer im Hinterkopf zu behalten. Obendrein ist die Fristberechnung von großer Bedeutung. Dies ist auch bei einer Flugverspätung der Fall. Für die Berechnung sind unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend. Zum einen stellt sich die Frage nach dem Fristbeginn. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist abzulaufen. Und hier sind keineswegs alle EU-Länder im Gleichklang tätig. So gibt es in der EU Mitgliedstaaten, in denen die Frist sofort ab dem schädigenden Ereignis zu laufen beginnt.
Käme es hier am 02. April 2022 zum schädigenden Ereignis, würde die Frist für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs unter Zugrundelegen einer Dreijahresfrist spätestens am 02. April 2025 auslaufen. Aber wie sieht es bei der Flugverspätung Entschädigung Frist in Deutschland aus? Hier zieht man nicht den expliziten Tag und auch nicht den Monat heran. Stattdessen ist das Jahr, in dem es zum schädigenden Ereignis kam, ausschlaggebend. So beginnt die Regelverjährung hierzulande nämlich dann zu laufen, wenn das Jahr endet. Genauer gesagt am 31. Dezember. Fällt dieser in einem Jahr auf den Samstag oder Sonntag, gilt als Fristbeginn gemäß § 193 BGB der darauffolgende Werktag.
Um deutlich zu machen, wie die Fristberechnung bei einer Entschädigung in Folge von Verspätung abläuft, wollen wir das gleiche Rechenbeispiel zugrunde legen. Kommt es am 02. April 2022 zur Verspätung, ist Fristbeginn der 31. Dezember 2022. Allerdings fällt der 31. Dezember 2022 auf einen Samstag. Folglich muss man den darauffolgenden Montag als Fristbeginn zugrunde legen. Somit beginnt die Dreijahresfrist in unserem Beispiel am 02. Januar 2023 zu laufen und endet am 02. Januar 2026.
Flugverspätung Entschädigung Frist: Die Verjährungsfrist für meine Flugverspätung ist fast abgelaufen, was tun?
Insbesondere dann, wenn es auf dem Hinflug zum Urlaub zu einer Verspätung kommt, verdrängt man dies gerne einmal. Schließlich möchte man sich während der wohlverdienten Auszeit nicht über juristische Streitigkeiten den Kopf zerbrechen. Allerdings ist es wichtig, dass Sie sich bei all der Ruhe nicht verzetteln und Ihre Fluggastrechte im Hinterkopf behalten. Schließlich steht Ihnen eine Entschädigungszahlung zu. Rückt bei einer Flugverspätung Entschädigung die Verjährung immer näher, geben es manche auf, ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.
Doch Sie müssen sich Ihren Kopf auch kurz vor Fristablauf nicht zerbrechen – zumindest dann, wenn Sie auf einen zuverlässigen Partner wie Flightright setzen. Wir geben alles dafür, um Ihren Anspruch auf Entschädigung innerhalb kürzester Zeit zu überprüfen. Sehen wir Anlass für einen Schadensersatzanspruch, werden wir die zuständige Fluggesellschaft schnellstmöglich kontaktieren. So geben wir auch kurz vor Fristablauf alles dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Was bekommt man bei zwei Stunden Flugverspätung? Sie haben einen Versorgungsanspruch gegen die Airline. Diese muss Sie mit Essen und Trinken versorgen und sich ggf. um eine Hotelübernachtung kümmern.
Abflugort oder Ankunftsort: Wessen Verjährungsfrist zählt?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung begründet die Rechte für Fluggäste in der gesamten Europäischen Union. Dennoch kann es im Einzelfall immer wieder zu großer Verwirrung kommen. Grund hierfür ist das zum Teil deutlich verschiedene Fristenrecht der einzelnen Staaten. So stellt sich im Falle einer Entschädigung nicht nur die Frage nach der Fristdauer und der Fristberechnung. Natürlich ist auch eine Prüfung vonnöten, welche nationalen Regelungen denn nun überhaupt zum Einsatz kommen sollen. Gelten die Vorgaben des Abflug- oder Ankunftsortes? Hierbei können Ihnen auch die verschiedenen Entschädigungsrechner nicht weiterhelfen, die Sie im Internet finden können.
Doch Sie müssen nicht verzagen. Schließlich ist die Antwort auf die Frage erfreulich unkompliziert. Sie können Ihre Fluggastrechte nämlich sowohl in dem Land, in dem Sie abgeflogen sind, als auch in dem Land, in dem Sie gelandet sind, geltend machen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Ihr Recht in dem Land durchzusetzen, in dem die zuständige Airline ihren Hauptsitz hat. Folglich können Sie hier eigentlich kaum etwas falsch machen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, empfiehlt es sich dennoch, Expert:innen zu konsultieren. Flightright kümmert sich gerne darum, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, soll folgendes Beispiel verdeutlichen.
Gehen wir davon aus, dass Sie mit der Lufthansa von München aus nach Stockholm geflogen sind. Leider mussten Sie hier eine empfindliche Verspätung von dreieinhalb Stunden verkraften. In diesem Fall stehen Ihnen zwei unterschiedliche Länder zur Verfügung, in denen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Da sich der Hauptsitz der Lufthansa in Frankfurt am Main befindet und Sie von München aus abgeflogen sind, können Sie sich zum einen für das deutsche Recht entscheiden. Andererseits sind Sie in Stockholm, der Hauptstadt Schwedens, gelandet. Folglich besteht auch die Möglichkeit, dort Ihren Anspruch geltend zu machen.
Doch wie entscheidet man sich in solchen Fällen richtig? Hier kann sich wieder einmal ein Blick auf die Verjährungsfristen lohnen. Sollten nämlich die drei Jahre Verjährungsfrist aus dem deutschen Recht abgelaufen sein, muss man nicht den Kopf in den Sand stecken. Es lässt sich nämlich immer noch in Schweden ein Anspruch geltend machen. Da in dem skandinavischen Land der Anspruch erst nach 10 Jahren verjährt ist, können Sie Ihre Fluggastrechte dort auch viel länger geltend machen.
Flugverspätung Entschädigung Frist: Welche Zeit zählt bei Flugverspätung und wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
Kommt es zu Flugverspätung, ist der Ärger zu Recht groß. Doch Fluggäste müssen dies nicht tatenlos hinnehmen. Vielmehr steht ihnen eine Entschädigungssumme zu. Dies ergibt sich aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Wie hoch die Entschädigung im Einzelnen ausfällt, hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab. So legt das EU-Fluggastrecht neben der Flugdistanz (Langstreckenflug) auch die Verspätungszeit zugrunde.
Ihre Fluglinie ist im Übrigen dazu verpflichtet, Sie über die Fluggastrechte-Verordnung umfassend aufzuklären. Leider halten sich nicht alle Airlines an diese Pflicht. Stattdessen treffen Fluggäste mitunter erst im Kleingedruckten auf die rechtlichen Möglichkeiten, die im Falle einer Verspätung oder Annullierung gegeben sind. Damit Sie auch ohne Aufklärung durch Ihre Fluggesellschaft bestens über Ihre Rechte informiert sind, haben wir Ihnen die einzelnen Entschädigungssummen einmal tabellarisch zusammengestellt.
Weniger als 3 Stunden Flugverspätung | 3–4 Stunden Flugverspätung | Mehr als 4 Stunden Flugverspätung | Nie angekommen | Entfernung |
---|---|---|---|---|
0 € | 250 € | 250 € | 250 € | Flüge bis 1.500 km |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge über 1.500 km (innerhalb der EU) |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU) |
0 € | 600 € | 600 € | 600 € | Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU) |
Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Fluggesellschaften sind bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder gar Annullierung in den meisten Fällen dazu verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen. Leider setzen noch immer viele Fluggäste ihr Recht auf Entschädigungszahlung nicht in die Tat um. Fluggastportale wie Flightright sind in diesen Fällen die richtigen Ansprechpartner. Wir treten für Ihre Fluggastrechte ein und kümmern uns darum, dass Sie für Ihre Flugverspätung entschädigt werden. Wie viel Ihnen dabei im Einzelnen zusteht, können Sie mithilfe unseres Entschädigungsrechners bereits vorab kalkulieren. So kann ein Ärgernis aus der letzten Flugreise zur attraktiven Anzahlung für den nächsten Urlaub werden.
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Sie mussten eine Flugverspätung hinnehmen und pochen nun auf die Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte? Wir setzen Ihre Rückerstattung und Ihre Entschädigung durch! Notfalls auch vor Gericht.
Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall / Flugumbuchung informiert?
Am Flugtag / weniger als 14 Tage vorher oder Mehr als 14 Tage vor Abflug
Tipp: Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️ Einfach
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Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.