Das Wichtigste zum Thema „Montrealer Übereinkommen“
- Das Montrealer Übereinkommen gilt allgemein für jede internationale Beförderung von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, die gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung durchgeführt wird.
- Es wurde 1999 verabschiedet und ist inzwischen von über 130 Staaten ratifiziert worden.
- Das Abkommen verpflichtet Fluggesellschaften, bei Unfällen eine Entschädigung zu zahlen.
- Bei Verspätungen und Annullierungen gelten jedoch andere Regelungen.
- Fluggäste haben das Recht auf Entschädigung bei Überbuchung, Annullierungen oder Verspätungen ab 3 Stunden.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab.
- Bei Annullierungen und Verspätungen können Fluggäste auch Anspruch auf Betreuungsleistungen haben.
- Das Warschauer Abkommen gilt weiterhin für Länder, die das Montrealer Übereinkommen nicht unterzeichnet haben.
- Im Zweifelsfall sollten sich Fluggäste an Flightright wenden.
- Eine frühzeitige Informierung und Dokumentation von Flugverspätungen und Annullierungen ist hilfreich für eine spätere Entschädigungsforderung.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an!
Abonnieren Sie unseren Newsletter & bleiben Sie informiert.
Montrealer Übereinkommen: Sie warten am Gepäckband auf Ihren Koffer, aber er taucht nicht auf. Sie starten also ohne Ihr Reisegepäck in den Urlaub oder zu Ihren Geschäftsterminen? Oder Ihr Koffer ist zwar am Gepäckband, aber völlig beschädigt, oder gar offen und einiges vom Inhalt fehlt?
Fluggastrecht: Wussten Sie, dass Sie bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung Anspruch auf Schadensersatz haben? Geregelt werden die Rechte bei Gepäckschäden im Montrealer Übereinkommen. Hier erfahren Sie alle wertvollen Informationen zu diesem Abkommen und was Sie bei einem Schadensfall beachten sollten.
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Übereinkommen wurde am 28. Mai 1999 geschlossen und trat nach seiner Anerkennung durch die Mitgliedstaaten am 28. Juni 2004 in Kraft. Das Montrealer Übereinkommen regelt die internationale Luftbeförderung zwischen Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben, und ersetzt das Warschauer Abkommen. Es regelt unter anderem Ansprüche bei Gepäckproblemen, Personenschäden und Verspätungen.
Das Montrealer Übereinkommen gilt allgemein für jede internationale Beförderung von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, die gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung durchgeführt wird. Beförderungen zwischen zwei Orten im selben Land werden über dieses Abkommen nicht geschützt. Allerdings gilt seit der Umsetzung des Montrealer Übereinkommens mit der Verordnung (EG) 889 / 2002 auf europäischer Ebene die Ausnahme, dass auch Inlandsflüge innerhalb der EU unter den Geltungsbereich des Montrealer Abkommens fallen. Ziel des Montrealer Übereinkommens ist die Vereinheitlichung bestimmter Beförderungsvorschriften im internationalen Luftverkehr.
Welchen Geltungsbereich hat das Montrealer Übereinkommen?
Zu den Unterzeichnerstaaten gehören die Länder der Europäischen Union, die USA, Australien und Japan. Es gibt aber auch viele Urlaubsländer (wie z.B.: Türkei, Bahamas, Bolivien, Russland, Senegal, Sudan, Togo, Tunesien, Thailand, Niger, Mauritius, Gabun, Ghana, Mosambik, Costa Rica, Korea, Elfenbeinküste und Kambodscha), die das Montrealer Übereinkommen nicht unterzeichnet haben. In den Staaten, die es noch nicht ratifiziert haben, gilt immerhin meist noch das Warschauer Abkommen von 1929.
Eine Liste über die Mitglieder des Montrealer Übereinkommens von Albanien bis Vietnam finden Sie hier. Die nachfolgende Tabelle zeigt übersichtlich, bei welchen Flügen das Montrealer Abkommen Schutz bietet:
Reiseroute/ Flugroute | Keine Zwischenlandung | Zwischenlandung in einem Vertragsstaat | Zwischenlandung in einem Nicht-Vertragsstaat |
---|---|---|---|
Flug zwischen zwei Vertragsstaaten | Ja | Ja | Ja |
Flug innerhalb eines Vertragsstaates (Nicht-EU-Mitglied) | Nein | Ja | Ja |
Flug innerhalb eines Vertragsstaates (EU-Mitglied) | Ja | Ja | Ja |
Ob das Montrealer Übereinkommen in Ihrem Fall anwendbar ist, hängt davon ab, ob der Abflug- und der Zielflughafen Ihres Fluges im Hoheitsgebiet von zwei der Vertragsstaaten liegen. Auf europäischer Ebene wurde das Montrealer Übereinkommen mit der Verordnung EG 889/2002 ratifiziert. Das bedeutet, dass auch Inlandsflüge innerhalb einzelner Mitgliedsstaaten dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, auch wenn das Merkmal der internationalen Beförderung nicht erfüllen. Es gilt jedoch, wenn es sich um einen Hin- und Rückflug aus oder in einen Vertragsstaat handelt, also auch bei einem Hin- und Rückflug aus einem EU-Land in einen Nicht-Vertragsstaat.
Wichtig: Das Warschauer Abkommen gilt weiterhin für Länder, die das Montrealer Übereinkommen nicht unterzeichnet haben.
Montrealer Übereinkommen – Welche Ansprüche habe ich bei Gepäckproblemen?
Bei Beschädigung, Verspätung oder Verlust des Gepäcks haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß dem Montrealer Übereinkommen. Die Höhe dieses Schadensersatzes beträgt unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal rund 1.675 Euro pro Person. Der Anspruch gilt in den folgenden Fällen: Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust.
1. Montrealer Übereinkommen – Bei Gepäckverspätung gilt:
Ist ein Koffer verspätet, haben Reisende das Recht, Ersatzkleidung und Kosmetik zu einem angemessenen Preis zu kaufen. Die Ausgaben hierfür können sie sich später von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Die Höchstsumme für Ersatzkäufe beträgt ca. 1.675 Euro pro Passagier oder Passagierin. Sollten die Koffer auf dem Rückflug verspätet sein, haben Sie keinen Grund für Ersatzkäufe. Wichtig: Kommt der Koffer verspätet am Wohnort an, gibt es keinen Grund für Ersatzkäufe und somit keinen Anspruch auf Erstattung.
2. Montrealer Übereinkommen – Bei kaputten Koffern (Gepäckbeschädigung) gilt:
Bei Beschädigungen des Gepäcks muss eine Reparatur (wenn eine Reparatur des Gepäcks möglich ist) oder ein Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstückes bzw. den beschädigten Inhalt angeboten werden. Die Fluggesellschaft ist zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das Gepäck während des Flugs beschädigt wurde. Auch im Fall von Gepäckbeschädigung haben Passagiere und Passagierinnen Anspruch auf eine maximale Entschädigung von rund 1.675 Euro. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach dem Zeitwert des Koffers.
Wichtig: Haben Sie die Schäden selbst zu verantworten (defekte Koffer aufgeben, zerbrechliche Dinge nicht vernünftig verstaut), muss die Airline für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
3. Montrealer Übereinkommen – Bei Gepäckverlust gilt:
Ist ein Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gilt er als verloren. Auch bei Gepäckverlust beträgt die maximale Entschädigung 1.675 Euro pro Passagier oder Passagierin. Bei Verlust des Gepäcks müssen die Kosten für Ersatzkäufe erstattet werden und ein Ersatz für den Zeitwert des Koffers und dessen Inhalt angeboten werden. Bei besonders wertvollem Gepäck lohnt sich eine Zusatzversicherung.
Im Verlustfall können Sie durch die Entschädigungssumme sicher nicht alles aus Ihrem Koffer ersetzen. Gerade für persönliche Dinge kann kein Geld der Welt kaufen. Trotzdem sollten Sie Ihr Recht geltend machen. Sollten Sie sich für die Experten von Flightright entscheiden, setzen wir Ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft zuverlässig durch. Ganz ohne Kostenrisiko: Keine Entschädigung, keine Gebühr.
Nicht nur Ihr Koffer war verspätet, sondern auch Ihr Flug? Bei mehr als 3 Stunden Verspätung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.
Laut Montrealer Übereinkommen haben Passagiere und Passagierinnen bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe dieses Schadensersatzes beträgt unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal rund 1.675 Euro pro Person.
Sind auch Sie von einer Überbuchung, Flugausfall oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔
Wann hat die Airline Sie über die Flugverspätung / Flugumbuchung informiert?
Am Flugtag / weniger als 14 Tage vorher oder Mehr als 14 Tage vor Abflug
Erhalte ich nach dem Montrealer Übereinkommen eine Entschädigung?
In folgenden Situationen können Sie eine Entschädigung von der Airline einfordern: Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust.
Das Montrealer Übereinkommen legt unter anderem fest, unter welchen Voraussetzungen Sie bei Gepäckschäden Anspruch auf Entschädigung haben. Als geschädigter Fluggast müssen Sie nicht beweisen, warum oder von wem das Gepäck beschädigt, misshandelt oder verloren wurde. Mit der fristgerechten schriftlichen Anzeige sofort am Flughafen, dem PIR (Property Irregularity Report)-Formular, wahren Sie Ihren Ersatzanspruch.
Wenn die Airline Ihr Gepäck vorsätzlich und schuldhaft beschädigt, wird der tatsächliche Schaden ohne Einschränkung ersetzt. Dazu müssen Sie allerdings nachweisen, dass dies tatsächlich geschehen ist. Wenn Ihr Gepäck auf einem Mehrstreckenflug verloren geht, der von mehreren Fluglinien durchgeführt wird, können Sie wählen, von welcher Fluglinie Sie eine Entschädigung verlangen. Es ist egal, ob es sich um einen Charter-, Linien- oder Billigflug handelt, auch Ihre Buchungsklasse hat keinen Einfluss auf Ihr Recht auf Entschädigung.
Ein Schadensersatz kann immer pro Person und nicht pro Koffer geltend gemacht werden. Wenn sich zwei Passagiere einen Koffer teilen, gilt die Haftungshöchstgrenze für beide bis zu ca. 1.600 Euro (1.288 SZR). Wichtig: Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre, Haftung ist verschuldensunabhängig, Entschädigung pro Person und nicht pro Koffer.
Wie gehe ich mit wertvollem Gepäck um?
Da die Entschädigung auf ca. 1.675 Euro begrenzt ist, lohnt sich bei wertvollem Gepäck eine Zusatzversicherung.
Welche Ansprüche habe ich bei Personenschäden?
Bei Personenschäden haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Höchstbetrag von 128.821 Sonderziehungsrechte (SZR), die umgerechnet aktuell (ca. 166.813 € wert sind). Sonderziehungsrechte stellen dabei eine internationale Einheit dar, die in die Währungen umzurechnen ist und sich regelmäßig dynamisch anpasst. Für den darüberhinausgehenden Schaden besteht eine unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers für vermutetes Verschulden.
Welche Fristen gibt es bei Gepäckschäden (Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust)?
Die Einhaltung von den festgesetzten Fristen ist bei jeglichen Schadensersatzforderungen maßgebend. Im Montrealer Übereinkommen sind die Fristen in Kalendertagen (nicht in Werktagen!) angegeben.
Wenn Sie den Flughafen verlassen, OHNE die Beschädigung oder den Verlust des Gepäcks anzuzeigen, wird vermutet, dass es unbeschädigt war oder pünktlich geliefert wurde. Sie müssen dann im Nachhinein selbst beweisen, dass der Schaden durch den Luftfrachtführer verursacht wurde, was schwierig ist. Untersuchen Sie daher den Koffer am Flughafen sofort auf Schäden, machen Sie Fotos und erstatten Sie bei Gepäckschäden oder Verspätungen Anzeige.
Die Fristen zur schriftlichen Schadensmeldung bei der Airline sind für beschädigtes, verspätetes und verloren gegangenes Gepäck jeweils unterschiedlich:
Gepäckproblem (Was liegt vor?) | Was Sie tun sollten | Frist für Schadensforderung |
---|---|---|
Verspätung des aufgegebenen Gepäckstücks (mehr als 3 Stunden) | Wichtig: Melden Sie sich nach der Landung direkt am Flughafen beim Lost & Found-Schalter oder direkt bei der Fluglinie und zeigen Sie den Gepäck-Sticker, der beim Check-in auf Ihre Bordkarte geklebt wurde, vor. [mehr…..] | Verlustmeldung SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft). Erneute Schadensmeldung innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung |
Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks | Ist Ihr Koffer nach dem Flug kaputt, sollten Sie den Schaden dokumentieren und die Airline über das Problem in Kenntnis setzen. Hierfür empfiehlt es sich, bei der Fluggesellschaft Fotos des beschädigten Gepäcks einzureichen. [mehr…..] | Innerhalb von 7 Tagen, am besten unverzüglich nach dem Entdecken des Schadens. |
Gepäck verspätet und beschädigt | Die Verspätung muss sofort am Flughafen gemeldet werden. Zusätzlich melden Sie die Beschädigung schriftlich der Fluglinie. | Verlustmeldung SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft). Schadensmeldung (Damage Report) SOFORT (max. 7 Tage nach Erhalt) |
Verlust des aufgegebenen Gepäcks (nach 21 Tagen) | Für eine erfolgreiche Kostenerstattung müssen Passagiere den Gepäckverlust nach dem Flug vor Ort anzeigen und den Property Irregularity Report ausfüllen. Die Fluggesellschaft und das Personal am Gepäckschalter bitten Sie in der Regel ein Verlustprotokoll für den verlorenen Koffer auszufüllen und Ihre Adresse [mehr…..] | Melde den Verlust der Airline sofort, noch vor Verlassen des Flughafens. Das Gepäck gilt erst nach 21 Tagen offiziell als verloren. Danach haben Sie 2 Jahre Zeit, schriftlich bei der Airline einen Schadenersatz anzufordern. |
Wichtig: Versäumen Sie die jeweiligen Fristen, erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft. Eine Ausnahme besteht nur in Fällen, in denen der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat. Allerdings ist dies zum einen äußerst schwer nachzuweisen und zum anderen eine seltene Ausnahme.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei einem Gepäckschaden?
Die Haftungsgrenze für eine Gepäckforderung nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt 1.288 SZR. SZR ist eine künstliche Währung, die 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF; englisch International Monetary Fund) eingeführt wurde. Diese virtuelle Währung wird am Tag des Schadensereignisses in Euro umgerechnet. Die Höhe dieses Schadensersatzes beträgt unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal rund 1.675 Euro pro Person. Bei diesem Betrag handelt es sich jedoch nicht um einen Pauschalbetrag pro Gepäckschaden. Der zu entschädigende Schaden wird nach den Angaben des Reisenden berechnet. Für die Unannehmlichkeiten oder die verlorene Zeit erhalten die Betroffenen leider keine Entschädigung.
Montrealer Übereinkommen – Wichtige Schritte bei einem Gepäckschaden
1. Schadensformular – Property Irregularity Report (PIR) / Verlustmeldung
Sofort den Schaden am Flughafen melden (PIR oder Damage Report verlangen)
2. Sofort den Schaden am Flughafen melden (PIR oder Damage Report verlangen)
Innerhalb von 21 Tagen, nachdem Sie Ihr Gepäck wieder erhalten haben, erneut eine schriftliche Schadensanzeige an die Fluglinie senden (Flugunterlagen, Belege, Ersatzkäufe).
3. Fristen beachten
Die Fristen für Schadensmeldungen bei Gepäckschäden (Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust) unbedingt beachten!
4. Gepäckbeschädigungen sofort prüfen
Hierfür empfiehlt es sich, bei der Fluggesellschaft Fotos des beschädigten Gepäcks einzureichen. Für die Kostenerstattung müssen Sie am Flughafen einen offiziellen Schadensbericht, den sogenannten Property Irregularity Report, ausfüllen. Alternativ können Sie der Fluggesellschaft den Schaden auch spätestens 7 Tage nach Erhalt des beschädigten Koffers schriftlich melden.
Das Montrealer Übereinkommen für Sie kurz zusammengefasst
Das Montrealer Übereinkommen regelt:
- Die internationale Luftbeförderung zwischen den Vertragsstaaten.
- Die Haftung bei Gepäckverlusten, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung, Personenschäden und Verspätungsschäden.
- Airlines haften für aufgegebenes Gepäck verschuldensunabhängig.
- Alle Mitgliedsländer der EU haben das Montrealer Übereinkommen ratifiziert.
- Die Verjährungsfrist bei allen Gepäckschäden beträgt 2 Jahre.
- Die Haftungsgrenze beträgt 1.288 SZR (maximal rund 1.675 Euro).
- Es gibt keine pauschale Entschädigung.
- Entschädigung pro Person und nicht pro Koffer.
Fluggastrechte – Gepäck Checkliste
Auf unserer Homepage möchten wir Sie bestmöglich über Ihre Flugrechte informieren und sicherstellen, dass Sie im Schadensfall alle relevanten Informationen zur Hand haben.
Dafür haben wir Ihnen weitere nützliche Tipps in einer übersichtlichen Checkliste zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen soll, Ihre Gepäckprobleme richtig zu handhaben.
Checkliste: Benötigte Informationen und Unterlagen für die Durchsetzung einer Entschädigung bei Gepäckproblemen
- Schadensformular (Property Irregularity Report; PIR)
- Boarding-Tickets mit Flugnummer
- Gepäckabschnittsnummer (Baggage Tag)
- Angaben zum Gepäck
- Liste des Kofferinhalts und evtl. Rechnungen
- Fotos des beschädigten Gepäckstücks
- Belege über Kosten für Notkäufe
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Sie warten am Gepäckband auf Ihren Koffer, aber er taucht nicht auf. Sie starten also ohne Ihr Reisegepäck in den Urlaub oder zu Ihren Geschäftsterminen? Oder Ihr Koffer ist zwar am Gepäckband, aber völlig beschädigt, oder gar offen und einiges vom Inhalt fehlt? In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.
Laut Montrealer Übereinkommen haben Passagiere und Passagierinnen bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe dieses Schadensersatzes beträgt unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal rund 1.675 Euro pro Person.
Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.
Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!