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Ihr Recht bei einem Flugausfall oder einer Verspätung während der Nato-Übung „Air Defender 2023“

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Air-Defender-2023
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Das Wichtigste zum Thema „Nato-Übung Air Defender 2023“

  • Vom 12. Juni bis 23. Juni findet in Deutschland die größte Luftmilitärübung der NATO statt.
  • „Air Defender 23“ ist eine gemeinsame Übung, an der Piloten und Besatzungen aus 18 verschiedenen Nationen teilnehmen.
  • Über 220 Flugzeuge und bis zu 10.000 Soldaten sind beteiligt.
  • Die USA wird mehr als 100 Flugzeuge auf vier Standorte in Deutschland verlegen.
  • Das Hauptziel dieser Übung besteht darin, sich auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten und angemessen darauf zu reagieren.
  • Der zivile Flugverkehr wird während der militärischen Aktivitäten eingeschränkt sein.
  • Wenn Ihr Flug aufgrund der NATO-Übung ausfällt, haben Sie die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder einer Erstattung der Ticketkosten.
  • Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk.
  • Passagiere haben gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder -annullierungen.
  • Die Entschädigungssummen können zwischen 250 und 600 Euro liegen.
  • Diese Entschädigungen bestehen, wenn Passagier:innen mehr als drei Stunden später als geplant an ihrem Ziel ankommen oder wenn ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde.
  • Die Nato-Übung „Air Defender 2023“ ist weder Teil der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaften, noch beherrschbar und ist deshalb ein außergewöhnlicher Umstand.
  • Dennoch müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um Verspätungen oder Stornierungen aufgrund der NATO-Übung zu vermeiden oder ihre Auswirkungen zu minimieren.


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Vom 12. Juni bis zum 23. Juni findet in Deutschland die größte Luftmilitärübung in der Geschichte der Nato statt. Während dieser Zeit werden hunderte Militärflugzeuge aus verschiedenen Ländern über Deutschland operieren. Als Folge davon wird der Luftraum in bestimmten Regionen für zivile Flugzeuge gesperrt sein, was zu Einschränkungen für Flugreisende führen kann. Wir erklären im Folgenden die Rechte von betroffenen Flugreisenden.

Was hat es mit der Nato-Übung „Air Defender 2023“ auf sich?

„Air Defender 23“ ist eine gemeinsame Übung der Nato, an der Pilot:innen und Besatzungen aus 18 verschiedenen Nationen teilnehmen. Über 220 Flugzeuge und bis zu 10.000 Soldat:innen sind an dieser Übung beteiligt. Allein die USA wird hierbei mehr als 100 Flugzeuge auf vier Standorte in Deutschland verlegen. Das Hauptziel dieser Übung besteht darin, sich auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten und entsprechend darauf reagieren zu können. Leider wird der zivile Flugverkehr aufgrund dieser Übung eingeschränkt sein. Während der militärischen Aktivitäten wird es in den Luftübungsräumen Nord, Süd und Ost für etwa zwei Stunden täglich keinen zivilen Flugaktivitäten geben. Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden diese Gebiete auch kurz vor und nach den zwei Stunden gesperrt sein. Um mögliche Einschränkungen zu vermeiden, werden zivile Fluggesellschaften dazu aufgefordert, diese Gebiete großräumig zu umfliegen. Dies soll sicherstellen, dass der Luftraum vollständig freigehalten wird. 

Welche Rechte haben Flugreisende, wenn ihre Flüge aufgrund der Nato-Übung annulliert oder verschoben werden?

Wenn der eigene Flug aufgrund der Nato-Übung ausfällt, haben Reisende die Wahl, ob sie eine Ersatzbeförderung erhalten oder die Ticketkosten zurückbekommen möchten. Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Passagier:innen selbst eine Verbindung aussuchen, einschließlich einer Zugfahrt. Die Kosten können anschließend bei der Airline geltend gemacht werden. Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Airline eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden besteht das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk.

Haben Flugreisende auch einen Entschädigungsanspruch gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung?

Grundsätzlich haben Passagier:innen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung bei Flugverspätungen oder -annullierungen auch Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Diese Entschädigungen bestehen, wenn Passagier:innen mehr als drei Stunden später als geplant an ihrem Ziel ankommen oder wenn ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde. Fluggesellschaften können sich aber von der Zahlungspflicht befreien, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung des Fluges, beziehungsweise dessen um drei Stunden oder mehr verspätete Ankunft auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Ein außergewöhnlicher Umstand ist somit ein Umstand, der nicht Teil der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaft ist und von dieser auch tatsächlich nicht beherrschbar ist. 

Die Nato-Übung „Air Defender 2023“ ist weder Teil der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaften, noch beherrschbar und ist deshalb ein außergewöhnlicher Umstand. Die Airlines müssen aber trotzdem nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine Verspätung oder Stornierung aufgrund der Nato-Übung zu vermeiden oder deren negative Folgen so gering wie möglich zu halten. Bei Verspätungsfällen im Zusammenhang mit der Nato-Übung kann man davon ausgehen, dass die Fluggesellschaften in den meisten Fällen keine andere Wahl haben, als den Anweisungen der Luftraumüberwachung zu folgen und keine weiteren Möglichkeiten der Verminderung von Verspätungen haben. Da die Nato-Übung „Air Defender 2023“ nur in recht kurzen Zeitfenstern von ein paar Stunden Lufträume blockiert, sollte es den Fluggesellschaften aber durchaus möglich sein, Passagier:innen noch am gleichen Tag an ihr Endziel zu befördern.

Wurden Passagier:innen jedoch nur Umbuchungen auf sehr viel spätere Flüge, vielleicht sogar erst am nächsten Tag der eigenen Airline angeboten, besteht durchaus die Möglichkeit, einen Entschädigungsanspruch durchzusetzen. Da die Fluggesellschaften bereits Monate im Voraus über die Nato-Übung Bescheid wussten und den Flugplan so hätten legen können, dass es zu keiner oder nur geringer Verzögerung durch die Übung kommt, erhöht die Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung. Die Fluggesellschaften hatten es damit selbst in der Hand, betroffene Passagier:innen rechtzeitig, daher mehr als 14 Tage im Voraus von der Annullierung oder Umbuchung, zu informieren. Bei einer Information über die Flugstreichung mehr als 14 Tage vorab muss die Airline nämlich keine Entschädigungszahlung mehr leisten.

Wie kann Flightright bei weiteren aufkommenden Flugproblemen helfen?

Bei Flugproblemen durch die kommende Nato-Übung haben Reisende die Wahl, ob sie eine Ersatzbeförderung erhalten oder die Ticketkosten zurückbekommen möchten. Entscheiden sich Flugreisende für die Ticketkostenrückerstattung, hilft Flightright bei der Durchsetzung ihrer Ticketkosten gegen die Fluggesellschaft. Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Passagier:innen selbst eine Verbindung aussuchen, einschließlich einer Zugfahrt. Die Kosten können anschließend bei der Airline geltend gemacht werden. Auch hierbei hilft Flightright, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben.

Verbraucher:innen können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis eingeben. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch. Da es sich bei der Nato-Übung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, bestehen aber geringe Aussichten auf eine pauschale Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Allerdings stehen Passagier:innen gemäß EU-Recht bei vielen weiteren Flugproblemen, die diesen Sommer auftreten können, Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, sofern sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können rückwirkend innerhalb von drei Jahren und unabhängig vom Ticketpreis geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. 

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