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Fluggäste: Rechte und Serviceleistungen, die Sie kennen sollten

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

Rechte und Serviceleistungen für Fluggäste
legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Rechte und Service für Fluggäste“

  • EU-Verordnung 261/2004: Diese Regelung klärt Ihre Ansprüche bei Flugverspätungen und Stornierungen. Sie könnten Anspruch auf Entschädigungen haben.
  • Komfortrechte: Unabhängig von der Flugdauer haben Sie das Rech auf regelmäßige Toilettenbesuche und Bewegungsfreiheit.
  • Verpflegungsoptionen: Informieren Sie sich über die angebotenen Essen- und Getränkeoptionen, besonders bei speziellen Ernährungsbedürfnisse, um diese während des Fluges zu nutzen.
  • Service-Rechte an Bord: Es ist wichtig, sich über die allgemeinen Service-Rechte, einschließlich Mahlzeiten und Getränke bei Verspätungen, zu informieren.
  • Informationsrechte: Achten Sie auf Ihre Rechte bezüglich vorzeitiger Informationen und Assistenzleistungen während Störungen.
  • Individuelle Bedürfnisse: Teilen Sie spezielle Erfordernisse (medizinisch, Mobilität etc.) frühzeitig mit, um optimale Unterstützung und Komfort während der Reise zu erhalten.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

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In der Luftfahrtbranche gibt es selten eine gerade Linie, die immer reibungslos verläuft. Von zeitlichen Verzögerungen bis hin zu unerwarteten Stornierungen – oft fragen sich Fluggäste, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können. Gerade im europäischen Luftraum ist es entscheidend, sich mit den geltenden Regeln vertraut zu machen.

Die EU-Verordnung 261/2004 bildet das Fundament für die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Stornierungen und Überbuchungen. Sie definiert die Rechte der Passagiere und die Vorgehensweise zur Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro, wobei Ausnahmen wie „außergewöhnliche Umstände“ eine Befreiung von Zahlungen ermöglichen können.

EU Fluggastrechte verstehen

Wenn Reisende ab einem EU-Flughafen starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen, gelten die EU-Fluggastrechte. Ein verspäteter Flug kann den geplanten Ablauf erheblich beeinträchtigen. Kommt man nach einer Wartezeit von drei Stunden oder mehr am Zielflughafen an, hat man Anspruch auf Entschädigung. Dieses Recht gilt für alle Fluggäste gleichermaßen, unabhängig von der Fluggesellschaft.

Flugverspätungen sind häufig und durch die EU-Verordnungen klar geregelt. Die Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Fluges. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft die Fluggäste proaktiv über ihre Rechte informiert.

Mit den EU-Fluggastrechten sind Reisende gut geschützt und müssen sich im Falle von Flugproblemen keine Sorgen machen.

Sie haben Ärger mit einer Flugverspätung und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Das sollten Sie auch nicht. Schließlich steht Ihnen in vielen Fällen der Verspätung eine Entschädigung zu.
Auf die Unterstützung unserer Expert:innen können Sie sich in folgenden Fällen verlassen:
Flugverspätung Entschädigung, Flugausfall Entschädigung
Entschädigung bei Flugumbuchung, Entschädigung bei Überbuchung
Entschädigung bei Nichtbeförderung, Geschäftsreise, Pauschalreise
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Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall oder die Flugverspätung informiert?
Am Flugtag oder weniger als 14 Tage vorher oder mehr als 14 Tage vor Abflug.

Sind auch Sie von einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔

Allgemeine Rechte und Serviceleistungen während des Flugs

Fluggäste haben nicht nur offizielle EU-Rechte, sondern auch einige Grundrechte, die oft übersehen werden. Es geht um die alltäglichen Bedürfnisse, die meist selbstverständlich erscheinen, aber trotzdem Wichtigkeit haben.

Das Recht auf Komfort und Betreuung

Beim Fliegen gibt es kleine, aber wichtige Aspekte, die den Unterschied machen können – sei es der Gang zur Toilette oder die Möglichkeit, sich ausreichend zu bewegen. Man würde nie denken, dass dies Erwähnung braucht, doch es ist erstaunlich, wie oft Passagiere sich unsicher fühlen, solche Bedürfnisse anzusprechen.

  • Toilettenbesuche: Egal, ob kurzer oder langer Flug, jeder hat das Recht auf regelmäßigen Zugang zu den Toiletten. Die Besatzung versteht die Notwendigkeit und wird stets unterstützend sein.
  • Bewegungsfreiheit: Auf Langstreckenflügen sollten Passagiere die Möglichkeit nutzen, sich regelmäßig zu strecken und kleine Runden durch die Kabine zu drehen. Dies fördert nicht nur das Wohlbefinden, sondern verringert auch das Risiko gesundheitlicher Probleme wie Thrombosen.

Ein entspannter Passagier ist ein glücklicher Passagier, und dafür sorgen die Flugbegleiter immer wieder mit einem Lächeln und der nötigen Geduld.

Das Recht auf Mahlzeiten und Getränke

Reguläre Bordverpflegung

Bei vielen Fluggesellschaften ist die Bordverpflegung auf längeren Strecken im Ticketpreis inbegriffen. Bei Billigfluggesellschaften und auf Kurzstrecken müssen Speisen und Getränke dagegen oft separat gekauft werden.

Es ist gut zu wissen, dass Passagiere, insbesondere auf Langstreckenflügen, Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke haben, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies beinhaltet spezielle Ernährungsbedürfnisse wie vegetarische, vegane oder glutenfreie Optionen, die vorab bei der Buchung angegeben werden sollten. Die Fluggesellschaften sind in der Regel bemüht, diesen Anforderungen gerecht zu werden, um eine angenehme Reiseerfahrung zu gewährleisten.

Zwischen den Mahlzeiten haben die Passagiere die Möglichkeit, bei dem Bordpersonal kleine Snacks, wie zum Beispiel Instant Nudeln, sowie Getränke wie Wasser, Kaffee und Tee zu bestellen, die in der Regel stets verfügbar sind. Das Angebot variiert je nach Airline, Flugdauer und Buchungsklasse.

RegionAirlineSnack OptionsBeverage Options
EuropaAir FranceLeichte Snacks, SandwichesWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
KLMSandwiches, NüsseWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
British AirwaysBrezeln, ChipsWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
RyanairNur kostenpflichtige SnacksNur kostenpflichtige Getränke
LufthansaSchokoladenriegel, NüsseWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
AsienJapan AirlinesReiskekse, SchokoladeWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
Singapore AirlinesNüsse, CrackerWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
Korean AirInstantnudeln, SandwichesWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
Vietnam AirlinesErdnüsse, InstantnudelnWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
Middle EastEmiratesSandwiches, ObstWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
Qatar AirwaysChips, SchokoladeWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
EtihadNüsse, EnergieriegelWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
AmerikaAmerican AirlinesBrezeln, KekseWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
Delta Air LinesKekse, ErdnüsseWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke
United AirlinesBrezeln, StroopwafelsWasser, Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke

Verpflegung bei Verspätungen

Bei erheblichen Flugverspätungen haben Passagiere unabhängig von der Airline Anspruch auf kostenlose Verpflegung:

  • ab 2 Stunden Verspätung bei Flügen bis 1.500 km
  • ab 3 Stunden bei Flügen bis 3.500 km
  • ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

Die Fluggesellschaft muss Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit bereitstellen. Dies kann durch Gutscheine oder Erstattung von Ausgaben erfolgen.

Dehydrierung

In medizinischen Notfällen, wozu auch schwere Dehydrierung zählen kann, ist die Flugbesatzung verpflichtet, Hilfe zu leisten. Bei akuten gesundheitlichen Problemen sollten sich Passagiere umgehend an das Bordpersonal wenden. Insgesamt sollten Fluggesellschaften sicherstellen, dass Passagiere ausreichend mit Getränken versorgt werden, um Dehydrierung zu vermeiden.

Das Recht auf Information

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 fungiert als Schutzmechanismus für Reisende bei Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr. Sollte beispielsweise ein Flug annulliert werden, verpflichtet diese Verordnung die Fluggesellschaft, die betroffenen Passagiere unverzüglich und umfassend über die Situation zu informieren – dies gilt auch für eine Verspätung oder eine Nichtbeförderung.

Gemäß den EU-Fluggastrechten müssen Fluggesellschaften vor dem Flug folgende Informationen bereitstellen:

  • Identität der ausführenden Fluggesellschaft: Passagiere haben das Recht zu erfahren, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt, besonders bei Code-Sharing-Vereinbarungen.
  • Flugdetails: Informationen zu Flugzeugwechseln während der Reise, Zwischenstopps und Transfers zwischen Flughäfen müssen mitgeteilt werden.
  • Preistransparenz: Alle Steuern, Gebühren und Zuschläge müssen bei der Buchung transparent ausgewiesen werden.
  • Fluggastrechte: Bei der Abfertigung muss ein deutlich sichtbarer Hinweis in Papierform oder elektronischer Form über die Fluggastrechte in der EU vorhanden sein. Dies gilt für die Abfertigung am Flughafenschalter, an Check-in-Kiosks und beim Online-Check-in.
  • Informationen bei Störungen: Im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung muss die Fluggesellschaft den Passagieren ein Merkblatt mit den Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen aushändigen.
  • Besondere Bedürfnisse: Passagiere mit besonderen Bedürfnissen haben das Recht auf spezifische Informationen über die Zugänglichkeit und Unterstützungsmöglichkeiten.
  • Flugalternativen: Bei Anfragen oder Buchungen innerhalb der EU müssen neutrale und präzise Informationen zu verschiedenen Flugoptionen bereitgestellt werden, einschließlich Direktflüge, Flüge mit Zwischenstopps und Anschlussflüge.

Besondere Bedürfnisse

Fluggesellschaften sind dazu angehalten, Passagieren mit besonderen Bedürfnissen die erforderliche Aufmerksamkeit und Unterstützung zu gewähren, um ihnen eine sichere und komfortable Reise zu ermöglichen.

Schwangere Passagiere erhalten besondere Aufmerksamkeit, um ihren Zustand und ihre Bedürfnisse während des Fluges zu berücksichtigen. Fluggesellschaften sollten bereit sein, ihnen bevorzugte Sitzplätze zuweisen, die mehr Beinfreiheit bieten oder näher an den Toiletten liegen, um ihren Komfort zu erhöhen. Zudem ist es wichtig, dass das Personal über die besonderen Bedürfnisse schwangerer Frauen informiert ist und im Bedarfsfall schnell und angemessen Unterstützung leisten kann.

Für Reisen mit Babys bieten viele Airlines spezielle Annehmlichkeiten, um die Reise für die Eltern und ihre Kleinkinder so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Babybetten auf Langstreckenflügen, die es den Babys ermöglichen, während des Fluges zu schlafen, sowie die Möglichkeit, Babynahrung und Windeln an Bord zu erwärmen. Diese Dienstleistungen sollten im Voraus angefragt werden, um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaft die notwendigen Vorkehrungen treffen kann.

Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf besondere Unterstützung, die von der Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug bis hin zur Bereitstellung von Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln reichen kann. Diese Unterstützung ist in der Regel kostenlos und soll sicherstellen, dass auch Passagiere mit eingeschränkter Mobilität eine reibungslose und barrierefreie Reiseerfahrung genießen können. Es ist ratsam, dass Passagiere ihre Bedürfnisse im Voraus mit der Fluggesellschaft besprechen, um eine angemessene Unterstützung zu gewährleisten.

Medizinische Versorgung

In Bezug auf die medizinische Versorgung an Bord sind die Fluggesellschaften verpflichtet, auf medizinische Notfälle vorbereitet zu sein. Die Besatzung wird in Erster Hilfe geschult und kann bei Bedarf lebensrettende Maßnahmen ergreifen. Viele Flugzeuge sind zudem mit medizinischen Notfallkits ausgestattet, die eine Grundversorgung im Falle eines medizinischen Notfalls ermöglichen.

Bei extrem akuten Vorfällen kann unter Umständen auch eine Notlandung in Betracht gezogen werden insbesondere bei:

  • Herzproblemen
  • Atembeschwerden
  • Bewusstlosigkeit
  • Schweren Verletzungen

Es ist wichtig, dass Passagiere mit bestehenden medizinischen Bedingungen oder Bedenken dies vor der Reise mit der Fluggesellschaft besprechen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Eine Reise in den Wolken mit Klarheit und Komfort

Das Verständnis Ihrer Rechte und Freiheiten an Bord ist der Schlüssel zu einer sorgenfreien Reise. Die EU-Verordnung 261/2004 bietet einen soliden Rahmen für den Schutz von Fluggästen, während die zusätzlichen Serviceleistungen und die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse das Reiseerlebnis verbessern. Indem Sie sich mit diesen Rechten vertraut machen und proaktiv Ihre Bedürfnisse kommunizieren, können Sie die Kontrolle über Ihre Reiseerfahrung behalten und jeden Flug mit Zuversicht antreten.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen (Nichtbeförderung)?
In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

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Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

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