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Vorsicht vor unfairen Airlines: Diese Tricks sollten Fluggäste kennen

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

Unfaire Airline Tricks
legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „unfaire Airlines „

  • Eine häufige Praxis ist das Überbuchen von Flügen.
  • Fluggesellschaften verwenden oft unfaire Tricks, um Geld zu sparen oder zusätzliches Einkommen zu erzielen.
  • Ein weiterer Trick ist die Verschiebung von Passagieren auf andere Flüge.
  • Fluggesellschaften versuchen oft, Passagiere zu überreden, auf ihre Rechte zu verzichten.
  • Fluggesellschaften versuchen manchmal, Flugzeuge mit weniger Treibstoff zu betreiben, um Kosten zu sparen.
  • Einige Airlines bieten kostenlose Umbuchungen an, um Überbuchungen oder Flugausfälle zu vermeiden.
  • Es ist wichtig, dass Passagiere ihre Rechte kennen und sich nicht von unfairen Praktiken einschüchtern lassen.
  • Wenn eine Fluggesellschaft die Rechte eines Passagiers verletzt, hat dieser Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

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Für 40 Euro in den Urlaub und zurück – das klingt nach einem unwiderstehlichen Schnäppchen- angebot. Billigairlines wie Ryanair, Easyjet oder Vueling haben es in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen ermöglicht, für kleines Geld europäische Urlaubsziele zu entdecken (Tipp: Reisen mit kleinem Geldbeutel). Doch der kleine Preis hat seine Tücken. Bei Problemen mit dem Gepäck, Verspätungen oder Annullierungen ist guter Service unbezahlbar. Oft zeigen Billigflieger genau dann ihr wahres Gesicht: Der Kundenservice ist nicht erreichbar und wenn Reisende Entschädigungen einfordern, werden sie abgewimmelt oder kommentarlos ignoriert. Unter den schwarzen Schafen finden sich allerdings nicht nur Low-Cost-Carrier, sondern auch klassische Fluggesellschaften. Welche Airlines negativ auffallen und mit welchen unfairen Mitteln gespielt wird, erklären die Rechtsexperten von Flightright.

Das sind die Top Tricks der Fluggesellschaften:

Trick 1: Verunsichern durch unverständliche Klauseln

Einige Fluggesellschaften spicken ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen mit für juristische Laien unverständlichen Klauseln. Mit ihnen versucht unter anderem Easyjet von Verspätungen und Annullierungen betroffene Kunden davon abzuhalten, sich bei der Einforderung ihrer Entschädigung Hilfe bei Fluggastrechteportalen zu suchen. In der Regel sind Klauseln dieser Art ungültig. Jeder Reisende kann selbst entscheiden, ob und bei wem er sich bei der Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs Hilfe sucht.

Sind auch Sie von einer Überbuchung, Flugumbuchung oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Wählen Sie Ihr Flugproblem und prüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner, ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung erhalten können und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Jetzt Flug prüfen.

Trick 2: Verstecken: Verweigerte Entschädigungszahlungen

Auch wenn es um den Unternehmenssitz der Airline geht, setzen Airlines auf die scheinbare Unwissenheit der Reisenden. Ein aktuelles Beispiel liefert die türkische Fluggesellschaft Onur Air. Sie weist konsequent darauf hin, dass sich ihr Sitz in der Türkei befindet. Die Anwendung der EU-Fluggastrechte-Verordnung empfindet das Unternehmen daher als unfair und verweigert trotz gültiger Urteile deutscher Gerichte Entschädigungszahlungen. Die Airline versucht sich mit dieser Taktik vor Zahlungen “zu verstecken”, da eine Vollstreckung europäischer Urteile in der Türkei fast unmöglich ist.
Die dortigen Gerichte erkennen die Urteile nicht automatisch an, sodass zusätzlich sogenannte Anerkennungsverfahren geführt werden müssen – für betroffene Fluggäste eine enorme Hürde im Kampf um ihr Recht. Die Fluggastrechte-Verordnung ist jedoch eindeutig auch für Airlines mit einem Sitz außerhalb der EU gültig, wenn sie Abflüge von europäischen Flughäfen anbietet. Onur Air und weitere nicht-EU Airlines setzen sich mit ihrer Taktik immer wieder bewusst über geltendes Recht hinweg. Fluggastrechte haben bei diesen Fluglinien scheinbar keine Priorität.

Trick 3: Ignorieren und abwarten: Keine Reaktion auf Entschädigungsforderungen

Eine weitere Taktik, die unter anderem von Iberia, Vueling und Aeroflot genutzt wird, ist es, Entschädigungsforderungen komplett zu ignorieren. Dahinter steckt eine simple Logik: Sie hoffen, dass Passagiere irgendwann genervt aufgeben und den Aufwand scheuen, die Airline zu einer Zahlung zu zwingen. Diese Airlines schwören gerichtliche Auseinandersetzungen geradezu herauf. Dies tun sie auch dann, wenn klar ist, dass der Kunde einen berechtigten Anspruch auf eine Entschädigung hat. Anders als der durchschnittliche einzelne Verbraucher scheuen Fluggasthelfer wie Flightright die gerichtliche Auseinandersetzung nicht. Seit 2010 verhilft Flightright Flugreisenden nun zu ihrem Recht, denn es gibt einen Unterschied zwischen Recht-Haben und Recht-Bekommen. Als Marktführende in diesem Bereich ist es unsere Leidenschaft, diesen Unterschied aufzuheben. Jetzt Recht auf Entschädigung in zwei Minuten prüfen!

Trick 4: Die Sprachbarriere der Fluggäste

Juristische Auseinandersetzungen mit ausländischen Fluggesellschaften machen in manchen Fällen Übersetzungen wichtiger Dokumente notwendig. Auch hier hat sich Onur Air in der Vergangenheit negativ hervorgetan. Da Entschädigungszahlungen fast immer gerichtlich eingefordert werden müssen, müssen die erforderlichen Dokumente aufwendig und teuer übersetzt werden. Zu viel Aufwand und Kosten für den einzelnen Verbraucher, der zu seinem Recht kommen möchte. Die gleiche Strategie beobachten die Fluggasthelfer auch bei Olympus Airways. Die griechische Charter-Airline hatte im Sommer 2018 von einem auf den anderen Tag die Zusammenarbeit mit ihrem deutschen Reiseveranstalter beendet. Für hunderte deutsche Urlauber hatte das Ausfälle, Verspätungen und Chaos zur Folge.

Umgang mit Tricks
Das Wichtigste für Passagiere ist in allen Fällen, dass sie sich ihrer Rechte bewusst sind und sie konsequent verfolgen. Immer wieder schieben Airlines fadenscheinige Begründungen vor, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. In vielen Fällen ist das EU-Recht aber eindeutig auf der Seite der Passagiere. Um im Kampf ums eigene Recht den oft übermächtig erscheinenden Airlines ebenbürtig entgegenzutreten, gibt es die Unterstützung von Fluggastrechteportalen wie Flightright. Sie vertreten betroffene Fluggäste im Rechtsstreit und gehen auch bei schwierigen Fällen in die juristische Auseinandersetzung mit der Airline.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag neue und nützliche Informationen geben konnten und Ihnen der Beitrag gefallen hat! Wenn Sie sich für Details rund um die Tricks von Fluggesellschaften und wie Flightright dagegen vorgeht interessieren, stehen Ihnen unsere Rechtsexperten gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Keine Fehler gemacht, weil Ihr Flug einfach ausgefallen ist?
In dem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. Dies ist auch der Fall, wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. Naturkatastrophen oder einer Pandemie (Coronavirus) von der Airline annulliert wurde.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Einfach, schnell & ohne Risiko ✅

Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus?

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

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