Flugverspätung und Flugausfälle am Flughafen Dresden
Der erste zivile Flug am Flughafen Dresden (DRS) – seit 2008 Dresden International – fand am 11. Juli 1935 statt. Zu den verkehrsreichsten Flugstrecken ab Dresden Airport gehören Dresden am Main, München und Düsseldorf. In Sachen Pünktlichkeit ist der Flughafen ein Vorbild. Es kommt nur selten zu Flugverspätungen und -ausfällen. Nach Angaben von Flightright gab es im Jahr 2023 auf dem Flughafen Dresden insgesamt 4468 Flüge geplant. Davon wurden 153 Flüge abgesagt, was 3,42 % aller geplanten Flüge entspricht. Zusätzlich hatten 9 Flüge Verspätungen, was 0,2 % aller Flüge ausmachte.
Sie hatten dennoch Probleme mit Ihrem Flug vom Dresden Airport? Überprüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 Euro haben. Unser Entschädigungsrechner zeigt Ihnen schnell und unkompliziert an, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Im Anschluss können Sie Flightright damit beauftragen, Ihre Entschädigung einzufordern. Ist Flightright erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).
Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall am Flughafen Dresden zu?
- Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € Entschädigung
- Ab 3 Stunden Flugverspätung, bei Flugausfall, Überbuchung oder verpasstem Anschlussflug
- Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis.
- Bis zu 3 Jahre rückwirkend
Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall am Flughafen Dresden tun?
- Grund für Verspätung oder Flugausfall idealerweise schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
- Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ausgaben, Tickets und Gutscheine können helfen
- Versorgungsleistungen am Flughafen sichern
- Entschädigungsrechner nutzen und erfahren, welche Summe Ihnen zusteht.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle am Flughafen Dresden
Waren Sie von einer Verspätung oder Annullierung am Flughafen Dresden betroffen und Streik oder schlechte Wetterbedingungen waren nicht der Auslöser? Hier können Sie alle aktuellen Flugverspätungen und Flugausfälle finden, für die ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Überprüfen Sie Ihren Anspruch ganz unkompliziert mit unserem Entschädigungsrechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall am Flughafen Dresden?
Seit 2004 regelt die EU-Fluggastrechteverordnung den Entschädigungsanspruch für Fluggäste bei Verspätung, Flugausfall, kurzfristiger Umbuchung und verpassten Anschlussflügen. Hat ein Flug eine Verspätung von über 3 Stunden oder fällt aus, kann für Flugreisende ein Anspruch von bis zu 600 € bestehen. Der ursprüngliche Ticketpreis oder ob der Flug in Verbindung mit einem Pauschalurlaub oder einer Geschäftsreise gebucht wurde, spielt für die Entschädigung keine Rolle. Gültig ist die Fluggastrechteverordnung für Flüge, die entweder in der EU starten oder in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Fluggesellschaft muss außerdem der Verursacher der Verspätung oder des Flugausfalls sein. Außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel Streik oder Unwetter, entheben die Airline ihrer Verantwortung.
Grundsätzlich gilt:
- Verspätungen: Sie sind mit 3 oder mehr Stunden Verspätung am Ziel angekommen.
- Annullierungen: Die Fluggesellschaft hat Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert.
- Überbuchung: Ihr Flug wurde überbucht und Sie finden keinen Platz mehr an Bord.
- Verpasster Anschlussflug: Ihr Anschlussflug startet ohne Sie und Sie erreichen Ihr Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung.
Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:
- Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € am Flughafen Dresden zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € am Flughafen Dresden zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € am Flughafen Dresden zu
Wie sollte ich bei Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Dresden vorgehen?
Wenn Sie von einer Flugverspätung oder einem Ausfall am Flughafen Dresden betroffen sind, müssen Sie zunächst überprüfen, ob Ihr Flug Anspruch auf Entschädigung hat. Bereits dieser erste Schritt ist als Einzelperson ohne Rechtsexpertise und Zugang zu vergleichbaren Fällen oder Datenbanken meist nur schwer machbar. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie Ihren Flug innerhalb von wenigen Minuten auf seinen Entschädigungsanspruch überprüfen und Ihren Fall bei Flightright in Auftrag geben. Bereits 3.2 Millionen Flugreisende vertrauen unserem Service und unsere 99 % Erfolgsquote qualifiziert uns, auch für Sie Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.
Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?
Neben einer Entschädigung können Ihnen je nach Strecke und Verspätung auch Versorgungsleistungen am Flughafen Dresden zustehen. Auf folgende Leistungen Ihrer Airline sollten Sie bestehen, wenn Sie auf Ihren Flug am Flughafen Dresden warten müssen:
- Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
- Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
- Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Wenn Ihr Flug überbucht wurde und Sie ihn deswegen nicht antreten konnten, dann stehen Ihnen alle Leistungen ohne eine Wartezeit zu
Wartezeit von über 5 Stunden
Bei einer Wartezeit von über 5 Stunden haben Sie außerdem das Recht, vom Flug zurückzutreten. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall verpflichtet den Ticketpreis zu erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten.
Flug am darauffolgenden Tag
Geht Ihr Flug erst am darauffolgenden Tag steht Ihnen eine Hotelübernachtung mit Hin- und Rückfahrt zum Flughafen zu. Beides sollten Sie von Ihrer Fluggesellschaft einfordern und sich schriftlich bestätigen lassen.
Was sind meine Fluggastrechte bei einem Flugausfall wegen Streik am Dresden Airport?
Wenn Ihr Flug vom Dresden Airport starten soll und es am besagten Flughafen zu einem Streik kommt, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Flug von den Stornierungen aufgrund des Streiks betroffen ist. Gemäß der EU- Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises. Zudem kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und es sich z.B. um einen airline-internen Streik handelt. Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft für weitere Informationen bezüglich Ersatztransport, Umbuchung oder Ticketrückerstattung sowie Versorgungsangebote vor Ort, wie Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft und den Transport zum Hotel.
Kann ich eine Flugentschädigung erhalten, wenn mein Flug am Dresden Airport wegen eines Streiks verspätet ist oder ausfällt?
Ein Flugausfall oder eine erhebliche Verspätung von mehr als drei Stunden durch einen Streik gilt oft als außergewöhnlicher Umstand, sofern der Streik nicht durch die Airline oder das Personal der Airline zu verantworten ist. Bei außergewöhnlichen Umständen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dennoch sollten Passagiere ihre Rechte auf Grundversorgung und Verpflegungsleistungen am Flughafen Dresden prüfen. Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterkunft, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Außerdem wichtig zu wissen: Wenn Ihr Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, dann haben Sie Anspruch auf Ihre Rückerstattung Ihres Ticketpreises, eine alternative Beförderung, Verpflegung vor Ort und eine zusätzliche Entschädigung.
Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Flug vom Airport Dresden absichern?
Unser Entschädigungsrechner sorgt dafür, dass Sie keine Entschädigungszahlung verpassen. Tragen Sie Ihren Flug vom Flughafen Dresden schon im Voraus ein und wir informieren Sie darüber, sollte für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Nützliche Informationen zum Flughafen Dresden
Der Flughafen Dresden liegt nördlich der Stadt und ca. 9 km vom Zentrum entfernt. Von Dresden aus werden über 30 Direktziele angeflogen, viele Destinationen können auch über Umsteigeverbindungen ab dem sächsischen Flughafen erreicht werden.
Flugverspätungen und -ausfälle am Flughafen Dresden
Der Flughafen Dresden ist ein Vorbild was die Zahl an Flugverspätungen und Annullierungen angeht. Der Flughafen Dresden erlebte im Jahr 2023 über einen robusten Flugbetrieb. Die aktivste Fluggesellschaft war Lufthansa CityLine mit insgesamt 909 Flügen bei 51 Annullierungen und keiner Verspätung, was darauf hindeutet, dass trotz einiger Annullierungen die Flugpläne eingehalten wurden. Dicht darauf folgte Lufthansa mit 866 Flügen bei 29 Annullierungen und 3 Verspätungen, was auf einen relativ stabilen Betrieb schließen lässt. Auch Air Dolomiti leistete mit 609 Flügen, 28 Annullierungen und 3 Verspätungen einen wichtigen Beitrag und zeigte eine ähnliche Zuverlässigkeit. SundAir führte 481 Flüge ohne Annullierungen oder Verspätungen durch und bewies damit eine ausgezeichnete Betriebskontrolle.
Außergewöhnliche Umstände
Neben Unwetter und dem sogenannten Vogelschlag, kann es an großen und auch kleinen Flughäfen auch zu Streiks bei Boden- oder Flugpersonal kommen. Da diese Vorkommnisse als außergewöhnliche Umstände gelten, besteht in diesen Sonderfällen kein Entschädigungsanspruch gegenüber Airline oder Flughafen.
Ihre Reise vom Flughafen Dresden verlief nicht wie geplant?
Laut Daten von Flightright gab es im Jahr 2023 am Flughafen Dresden 162 Zwischenfälle, die 3,63 % aller Abflüge ausmachten. Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagierinnen und Passagieren eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.