Verspätungen oder Annullierungen am Flughafen Nizza-Côte d’Azur
Der Flughafen Nizza-Côte-d’Azur belegt nach CDG und ORY den dritten Platz unter den größten französischen Flughäfen, was die Anzahl der Fluggäste betrifft. So begrüßte der Flughafen lokale und internationale Reisende. Flüge von Nizza aus werden manchmal verspätet oder annulliert. Nach Angaben von Flightright gab es im Jahr 2023 auf dem Flughafen Nice insgesamt 66497 Flüge geplant. Davon wurden 1060 Flüge abgesagt, was 1,59 % aller geplanten Flüge entspricht. Zusätzlich hatten 357 Flüge Verspätungen, was 0,54 % aller Flüge ausmachte.
In solchen Fällen ist Flightright da, um Ihre Rechte zu verteidigen. Nachdem wir überprüft haben, ob Ihr Fall durch die EU-Verordnung abgedeckt ist, fordern wir Ihre Entschädigung von der Fluggesellschaft ein. Testen Sie unseren Entschädigungsrechner und prüfen Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Ihre Rechte bei Annullierung oder Verspätung am Flughafen Nizza-Côte D’Azur
- Laut EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €:
- Wenn die Verspätung Ihres Fluges mehr als 3 Stunden beträgt, oder
- Wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht wurde
- Die Höhe der Entschädigung hängt nur von der Entfernung ab, nicht vom Preis des Tickets
- Sie haben bis zu 5 Jahre Zeit, um zu reklamieren
Was kann ich tun, wenn mein Flug am Flughafen Nizza-Côte D’Azur verspätet ist oder annulliert wird?
- Erhalten Sie Informationen über die Verspätung von der Fluggesellschaft.
- Bewahren Sie Tickets, Gutscheine und andere Dokumente auf und machen Sie Fotos.
- Tauschen Sie Koordinaten und Informationen mit anderen Passagier:innen aus.
- Beantragen Sie Ihre grundlegenden Dienste nach zwei Stunden Verspätung.
Kürzlich annullierte oder verspätete Flüge auf Nizza-Côte d’Azur
Hier finden Sie alle Verspätungen und Annullierungen am Flughafen Nizza-Côte d’Azur, für die Sie möglicherweise eine Entschädigung erhalten. Wenn Sie ein:e Passagier:in auf einem dieser Flüge sind, prüfen Sie schnell Ihren Anspruch auf Entschädigung und beauftragen Sie die Anwälte von Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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In Frage kommende Flüge
Nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte muss das Flugzeug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort ankommen, damit ein Fall für eine Entschädigung in Frage kommt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und nicht vom Preis des Tickets ab. Sie haben fünf Jahre Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Allerdings müssen wir zwei Bedingungen berücksichtigen:
- Das Flugzeug muss von einem Flughafen in der Europäischen Union starten
- Der Flug kann von einer beliebigen Fluggesellschaft (französisch, europäisch oder international) durchgeführt werden.
- oder auf einem Flughafen in der Europäischen Union landen
- Der Flug muss von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Hauptsitz in der EU hat.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu fordern:
- Verspätung: Der Flug hatte am Zielort eine Verspätung von mehr als 3 Stunden.
- Annullierungen: Sie wurden weniger als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert.
- Überbuchung: Die Fluggesellschaft hat Ihnen die Beförderung verweigert.
- Verpasster Anschlussflug: Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst und sind mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielort angekommen.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:
- Kurzstreckenflüge – weniger als 1500 km – 250 € Entschädigung für betroffene Fluggäst:innen.
- Mittelstreckenflüge – zwischen 1500 km und 3500 km – Anspruch auf 400 € Entschädigung pro Fluggast oder -gästin
- Langstreckenflüge – mehr als 3500 km – Anspruch auf 600 € Entschädigung für die betroffenen Fluggäst:innen
Verspätung, Annullierung, Überbuchung, verpasster Anschlussflug? Sie haben Anspruch auf:
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
Grundlegende Dienstleistungen und Betreuung in Nizza-Côte d’Azur
Hier ist ein Überblick über die Leistungen, die Ihnen zustehen, wenn Ihr Flug eine Verspätung von zwei Stunden oder mehr hat:
Kurzstrecke (weniger als 1500 km) | Mittelstrecke (zwischen 1500 km und 3500 km) | Langstrecke (mehr als 3500 km) |
---|---|---|
Verspätung: 2 Stunden oder meh | Verspätung: 3 Stunden oder mehr | Verspätung: 4 Stunden oder mehr |
Getränke – Snacks | Getränke – Snacks | Getränke – Snacks |
2 Anrufe, 2 Faxe oder 2 E-Mails | 2 Anrufe, 2 Faxe oder 2 E-Mails | 2 Anrufe, 2 Faxe oder 2 E-Mails |
Eine Verspätung von mehr als 5 Stunden?
Wenn Ihr Flugzeug mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können Sie auf den Flug verzichten. So können Sie von der Fluggesellschaft die Erstattung Ihres Tickets verlangen oder so früh wie möglich nach einem alternativen Transportmittel fragen.
Am nächsten Tag fliegen
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, sollte die Fluggesellschaft Ihnen eine Übernachtung in einem Hotel anbieten, einschließlich des Hin- und Rücktransports vom Flughafen. Erkundigen Sie sich, und wenn die Fluggesellschaft die Zulage nicht vorgesehen hatte, lassen Sie sich bestätigen, dass sie sich verpflichtet hat, Ihnen die Kosten zu erstatten.
Der europäische Experte, zu Ihren Diensten
Als europäische Experten für Fluggastrechte können wir Ihnen helfen. Wir übernehmen alle Schritte gegenüber der Fluggesellschaft, und falls diese nicht kooperiert, können wir Ihren Fall mit Ihrer Zustimmung bis vor Gericht bringen. Und das alles, ohne dass Sie etwas investieren müssen: Wir übernehmen das gesamte finanzielle Risiko. Wenn wir Ihre Entschädigung erhalten, behalten wir eine Provision von 27 % + MwSt. ein. Wir haben eine Erfolgsquote von 99 % der von uns vertretenen Fälle – vertrauen Sie uns.
- Erhalten Sie zwischen 250 € und 600 € pro Person
- Ohne Investition, ohne Zeitverlust
- Mit einem internationalen Netzwerk von Experten zu Ihren Diensten
Wie kann ich mir meine Entschädigung für den nächsten Flug sichern?
Mit unserem Entschädigungsrechner stellen Sie sicher, dass Sie keine möglichen Ansprüche verpassen. Geben Sie Ihre Flugdaten vom Flughafen Nizza-Côte d’Azur im Voraus ein und wir informieren Sie, sobald wir wissen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Was sind meine Fluggastrechte bei einem Flugausfall wegen Streik am Nice Airport?
Wenn Ihr Flug vom Nice Airport starten soll und es am besagten Flughafen zu einem Streik kommt, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Flug von den Stornierungen aufgrund des Streiks betroffen ist. Gemäß der EU- Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises. Zudem kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und es sich z.B. um einen airline-internen Streik handelt. Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft für weitere Informationen bezüglich Ersatztransport, Umbuchung oder Ticketrückerstattung sowie Versorgungsangebote vor Ort, wie Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft und den Transport zum Hotel.
Kann ich eine Flugentschädigung erhalten, wenn mein Flug am Nice Airport wegen eines Streiks verspätet ist oder ausfällt?
Ein Flugausfall oder eine erhebliche Verspätung von mehr als drei Stunden durch einen Streik gilt oft als außergewöhnlicher Umstand, sofern der Streik nicht durch die Airline oder das Personal der Airline zu verantworten ist. Bei außergewöhnlichen Umständen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dennoch sollten Passagiere ihre Rechte auf Grundversorgung und Verpflegungsleistungen am Flughafen Nice prüfen. Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterkunft, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Außerdem wichtig zu wissen: Wenn Ihr Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, dann haben Sie Anspruch auf Ihre Rückerstattung Ihres Ticketpreises, eine alternative Beförderung, Verpflegung vor Ort und eine zusätzliche Entschädigung.
Weitere Informationen in Bezug auf Nizza-Côte d’Azur
Pünktlichkeit am Flughafen Nizza-Côte d’Azur
Der Flughafen Nizza-Côte d’Azur erlebte im Jahr 2023 über einen robusten Flugbetrieb. Die aktivste Fluggesellschaft war easyJet mit insgesamt 14.872 Flügen bei 351 Annullierungen und 128 Verspätungen, was auf eine solide Betriebszuverlässigkeit trotz des hohen Verkehrsaufkommens schließen lässt. Dicht darauf folgte Air Malawi mit 14.765 Flügen ohne Annullierungen und Verspätungen, was für eine außergewöhnliche Leistung und Zuverlässigkeit spricht. Zu den weiteren bemerkenswerten Fluggesellschaften gehört Air France, die 7 998 Flüge mit 259 Annullierungen und 18 Verspätungen durchführte und damit eine gute, wenn auch nicht ganz so konstante Betriebsbilanz vorweisen kann. British Airways und Air Corsica schnitten ebenfalls gut ab, wobei British Airways 2.277 Flüge (122 Annullierungen, 15 Verspätungen) und Air Corsica 2.203 Flüge mit minimalen Unterbrechungen (11 Annullierungen, keine Verspätungen) abwickelte.
Außergewöhnliche Umstände am Flughafen Nizza-Côte d’Azur
In den meisten Fällen werden Flugverspätungen und -ausfälle in Frankreich durch Streiks verursacht. Wenn der Streik nicht direkt von der Fluggesellschaft ausgeht, haben die geschädigten Passagier:innen nach EU-Recht keinen Anspruch auf Entschädigung. Handelt es sich hingegen um einen inhärenten Streik der Fluggesellschaft, könnte man davon ausgehen, dass sie Maßnahmen zur Vermeidung von Flugunterbrechungen hätte ergreifen können. Daher könnte die Zahlung einer Entschädigung fällig werden. In jedem Fall kann man ein alternatives Transportmittel für die Anreise zum Zielort sowie Snacks und Getränke verlangen. Wenn es sich bei Ihrer um eine organisierte Reise handelt, sollten Sie sich direkt mit Ihrem Reisebüro in Verbindung setzen, um eine alternative Lösung zu finden.
Weitere Informationen über den Flughafen Nizza-Côte d’Azur erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Probleme mit Ihrem Flug vom Flughafen Nizza-Côte d’Azur?
Laut Daten von Flightright gab im Jahr 2023 am Flughafen Nice 1417 Zwischenfälle, die 2,13 % aller Abflüge ausmachten. Machen Sie Ihre Rechte geltend! Flugverspätung, Flugannullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug – die Fluggesellschaft muss Sie entschädigen, wenn sie dafür verantwortlich ist. Flightright setzt alles daran, dass Sie Ihre Entschädigung zurückbekommen.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.