Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden (Az. C-11/23), dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften, welche die Abtretung von Entschädigungsansprüchen von Flugreisenden untersagen, unrechtmäßig sind. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, schätzt das Urteil für die Flugreisenden ein.
„Dieses Urteil bestätigt unsere langjährige Auffassung, dass die Abtretung von Forderungen eine wesentliche Säule zur effektiven Durchsetzung von Fluggastrechten darstellt“, erklärt Brosche. „Es gewährleistet, dass Flugreisende nicht von der oft überwältigenden Aufgabe abgeschreckt werden, ihre Rechte gegenüber großen Fluggesellschaften geltend zu machen.“
Der Fall, der zur Entscheidung des EuGH führte, betraf mehrere Passagier:innen, deren Flug von Santa Cruz Viru Viru (Bolivien) nach Madrid am 24. März 2022 annulliert wurde und die ihren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Passagier:in an Eventmedia Soluciones, S. L. abgetreten hatten. Die zuständige Fluggesellschaft Air Europa lehnte die Zahlung aufgrund einer Klausel in ihren Geschäftsbedingungen ab, die besagte, dass Rechte der Passagier:innen persönlich sind und nicht abgetreten werden können.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Fluggastrechteverordnung und deren Ziel, Flugreisenden bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung gerechte Entschädigungen zu sichern. Es bestätigt zudem, dass die Rechte aus dieser Verordnung nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften eingeschränkt werden können. „Wir sehen in der Entscheidung des EuGH eine klare Botschaft an alle Luftfahrtunternehmen, die Rechte der Flugreisenden ernst zu nehmen und bei Problemen faire Entschädigungen zu gewährleisten“, so Brosche abschließend.