EuGH: Passagieren steht bei Airline-Streik Entschädigung zu

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute, dass ein von Gewerkschaften organisierter Streik des Airline-Personals keinen “außergewöhnlichen Umstand” darstellt und die Fluggesellschaft von Annullierungen und Verspätungen betroffenen Passagieren eine Entschädigung zahlen muss (C-28/20). Flightright begrüßt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine klare Stärkung der Fluggastrechte in Europa. 

Um welchen Fall ging es?

Im verhandelten Fall ging es um einen Passagier, dessen Flug mit Scandinavian Airlines (SAS) von Malmö nach Stockholm im April 2019 wegen des einwöchigen Streiks von SAS-Piloten, bei dem insgesamt mehr als 4.000 Flüge ausfielen, annulliert wurde. Der Fluggast forderte dafür eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Die Fluggesellschaft verweigerte eine Ausgleichszahlung und verwies darauf, dass es sich bei dem Streik um einen “außergewöhnlichen Umstand” handele.

Streik des Airline-Personals kein außergewöhnlicher Umstand

Das Gericht entschied, dass der fristgerecht angekündigte Streik der Airline-Mitarbeiter nicht als “außergewöhnlicher Umstand” im Sinne der EU-Verordnung anzusehen ist. Ein gewerkschaftlich organisierter Streik, dessen Ziele Gehaltserhöhungen und bessere Arbeitszeitregelungen sind, ist nach Ansicht des EuGH Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft. Im verhandelten Fall sei der Streik folglich ein vorhersehbares Ereignis, auf das sich die Airline hätte vorbereiten können, um Folgen wie Annullierungen und Verspätungen zu verhindern. Anders als Streiks des Flughafenpersonals oder der Luftsicherung sei ein Streik der Airline-Mitarbeiter ein “internes” Ereignis, auf das die Fluggesellschaft nach Meinung des Gerichts prinzipiell Einfluss hätte. Betroffenen Passagieren stehe folglich eine Entschädigung zu.

Wegweisendes Urteil für Tausende Passagiere in Europa 

“Die heutige Entscheidung ist eine mehr als erfreuliche Nachricht für alle Passagiere in Europa, die in der Vergangenheit wegen Airline-Streiks massive Flugprobleme erlebt haben. Mit dem Urteil spricht ihnen das Gericht einen Entschädigungsanspruch zu, der längst überfällig war. Es kann nicht sein, dass Passagiere zu Spielbällen zwischen Gewerkschaften und Airlines gemacht und die Konsequenzen der Auseinandersetzungen auf ihrem Rücken ausgetragen werden”, sagt Alexander Weishaupt, Rechtsexperte bei Flightright. Das Urteil stärkt die Position von Passagieren nicht nur nachträglich, sondern hat auch Signalwirkung für zukünftige Streik-Fälle. 

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