flightright informiert: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätung wegen verpasster Anschlussflüge
- Die Verspätung am letzten Zielort ist allein entscheidend: Entschädigungszahlung bis zu 600 Euro für Passagiere
- Verbraucherportal flightright begrüßt Urteil und bietet seinen Kunden Entschädigungsprüfung über seine Website an
Potsdam, 27. Februar 2013 – Der Europäische Gerichtshof in Brüssel (EuGH) hat gestern in einem Urteil die Passagierrechte gestärkt. Demnach haben Reisende auch dann ein Recht auf Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft, wenn sie wegen eines nur leicht verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben. Das Urteil besagt, dass für den Anspruch einer Ausgleichszahlung die Verspätung am Endziel allein entscheidend ist. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Fall mehrteiliger Flüge (also z.B. Zubringerflug und nachfolgende Langstrecke) eine getrennte Betrachtung jedes einzelnen Flugsegmentes zu erfolgen habe. Dies galt auch, wenn beide Flüge in Verbindung gebucht wurden. Im Fall einer Verspätung des Zubringerfluges unter der Verspätungsschwelle von drei Stunden konnten Fluggäste bislang keine Rechte geltend machen – auch wenn die Verspätung am Endziel wegen des verpassten Anschlussfluges erheblich war. Die verspätete Landung am Endziel war nicht relevant für einen Entschädigungsanspruch.
„Wir begrüßen das Urteil sehr, auch wenn es uns etwas überrascht“, so Dr. Philipp Kadelbach, Mitbegründer von flightright, dem führenden Portal für Fluggastrechte. „Für die Verbraucher war die bisherige Rechtslage nicht nachzuvollziehen. Trotz Verspätung im Rahmen eines einheitlich gebuchten Fluges hatten sie keinerlei Anspruch auf Entschädigungszahlung“, so der Jurist weiter. Das Team von flightright erreichen täglich zahlreiche Anrufe von Betroffenen, die nach ihrem Anspruch bei Anschlussflügen fragen. Allein in den letzten zwölf Monaten musste das Onlineportal mehrere hundert Fluggäste vertrösten, die mittels des Entschädigungsrechners von flightright ihren Anspruch geltend machen wollten. „Da die Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum bestehen, freuen wir uns, diesen Passagieren nun helfen zu können“, schliesst Kadelbach. Das Portal bietet daher seit gestern seinen Kunden, die Probleme mit Anschlussflügen hatten, unter https://www.flightright.de/ihre-rechte/verpasste-anschlussfluege die Möglichkeit, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und mit flightright durchzusetzen.
Das gestrige Urteil bezieht sich auf die Rechtssache EuGH C-11/11 Folkerts gegen Air France. Mit der Rechtsprechung hat der Gerichtshof in Luxemburg einer deutschen Reisenden Recht zugesprochen, die mit der französischen Fluggesellschaft einen Flug von Bremen über Paris und Brasilien nach Paraguay gebucht hatte. Der Flug startete in Bremen mit einer Verspätung von zweieinhalb Stunden. Durch diese Verzögerung verpasste die Reisende ihre beiden Anschlussflüge. Ihr Endziel Paraguay erreichte sie erst mit einer elfstündigen Verspätung. Die betroffene Fluggesellschaft hatte bislang die Zahlung der Entschädigungsleistung verweigert. Nach einer Verurteilung von Air France durch den Bundesgerichtshof legte die Gesellschaft Revision ein. Die Airline begründete dies damit, dass die Verspätungsdauer am Startflughafen in Bremen unter drei Stunden lag. Zudem habe hinsichtlich der beiden weiteren Flugsegmente weder eine große Verspätung, noch eine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung vorgelegen.
Die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistung für Flugpassagiere des Europäischen Gerichtshofes gewährt diesen Entschädigungszahlung bei Annullierung, Verspätung oder Überbuchung von Flügen. Die Fluggesellschaften sind jedoch zu keiner Zahlung verpflichtet, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen.