Flightright, das marktführende Portal für den Schutz von Fluggastrechten, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung erwirkt, die insbesondere die Rechte von Geschäftsreisenden entscheidend stärkt. In mehreren zu verhandelnden Fällen ging es darum, dass auch Flugreisende, die Ihre Tickets zu einem Firmentarif gebucht haben, einen Entschädigungsanspruch haben.
Worum ging es in den Fällen genau?
Flightright hatte für zwei unabhängige Personen geklagt, die Tickets zu einem angeblich reduzierten Preis über ihre Arbeitgeber kauften. Als es in einem Fall zu einer Flugverspätung (Aktenzeichen X ZR 107/20) und im anderen Fall zu einer Annullierung (Aktenzeichen X ZR 106/20) des Fluges kam, weigerte sich die Lufthansa in beiden Fällen, eine Entschädigung zu zahlen. Ihre Argumentation: Wenn ein Passagier oder eine Passagierin über diesen vermeintlich günstigeren „Corporate Tarif“ bucht und der Flug verspätet ist oder annulliert wird, kommen Entschädigungsansprüche, die aus der Fluggastrechteverordnung bestehen, nicht zum Tragen. Gültig ist diese Verordnung allerdings bei allen Tarifen, die nicht kostenlos oder reduziert und so für die Öffentlichkeit nicht oder nur stark eingeschränkt verfügbar sind.
„Corporate Tarif“ entspricht einem Kundschaftsbindungsprogramm
Die Argumentation von Flightright: Im Gegensatz zu nahezu kostenlosen Tarifen, die nur Mitarbeitern der Fluggesellschaft offen stehen, ist der „Corporate Tarif“ eine Art Branchen- bzw. Firmen-öffentlicher Mengenrabatt. Damit ist der Tarif auch mit sehr geringen Einschränkungen für die Öffentlichkeit zugänglich und entspricht damit einem Kundschaftsbindungsprogramm. Dieser soll die Unternehmen anregen, bei der Airline möglichst viele Flüge zu buchen. Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof. Da Airlines mit der Gewährung eines „Corporate Tarifs“ ein wirtschaftliches Interesse mit einem klaren Profitstreben verfolgen, entschied dieser nun zugunsten von Flightright. Airlines müssen auch in diesen Fällen für Flugausfälle und Annullierungen Entschädigungen leisten.
„Der Bundesgerichtshof hat richtigerweise im Sinne der Fluggäste entschieden. Wieder einmal hat Flightright gegen die Lufthansa-Gruppe eine Beschneidung der Fluggastrechte vor dem höchsten deutschen Gericht verhindern können”, so Flightright-Gründer und Rechtsexperte Philipp Kadelbach.