Bei der Lufthansa kommt es an diesem Mittwoch zu einem Streik des Bodenpersonals, nachdem die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder dazu aufgerufen hatte. Die Folge sind Flugausfälle an deutschen Flughäfen. Welche Rechte betroffene Flugreisende haben, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
„Da es sich bei diesem internen Streik von Lufthansa nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen“, sagt Brosche. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-28/20 Anfang 2021 entschieden, dass Airline-interne Streiks wie dieser zu einer Entschädigung der Flugreisenden führen.
In Kürze: Die Rechte der Flugreisenden bei Streiks
- Es besteht Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro für verspätete und annullierte Flüge.
- Passagier:innen haben bei annullierten Flügen die Wahl zwischen einer kostenlosen Ersatzbeförderung oder Ticketrückerstattung.
- Fluggesellschaften müssen Ersatzbeförderungen schnellstmöglich organisieren und auch fremde Fluggesellschaften oder Über-Eck-Verbindungen prüfen.
- Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen.
- Wenn sich ein Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.
Streit um Tarife
Die aktuellen Tarifgespräche, die sich auf etwa 25.000 Mitarbeiter:innen des Konzerns erstrecken, sind der Grund für den Streikaufruf. Laut der Gewerkschaft ver.di sind die bisher unterbreiteten Angebote ungenügend. Sie verlangt für das Bodenpersonal der Lufthansa eine Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent, was mindestens einer monatlichen Steigerung um 500 Euro gleichkäme, bei einer Vertragsdauer von einem Jahr. Weiterhin wird eine einheitliche Inflationsausgleichszulage von 3.000 Euro für alle Mitarbeiter gefordert.