Vom 12. Juni bis zum 23. Juni plant die Nato in Deutschland die größte Militärübung in der Luft seit ihrer Gründung. An mehreren Tagen werden über Deutschland hunderte Militärflugzeuge verschiedener Nationen in der Luft unterwegs sein. Das wird dazu führen, dass der Luftraum für zivile Flugzeuge während dieser Zeit gesperrt ist und Flugreisende in dieser Zeit Einschränkungen zu spüren bekommen können. Hier erklären wir die Rechte von betroffenen Flugreisenden.
„Wenn der eigene Flug aufgrund der Nato-Übung ausfällt, haben Reisende die Wahl, ob sie eine Ersatzbeförderung erhalten oder die Ticketkosten zurückbekommen möchten. Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Passagier:innen selbst eine Verbindung aussuchen, einschließlich einer Zugfahrt. Die Kosten können anschließend bei der Airline geltend gemacht werden. Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Airline eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden besteht das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk“, so Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
Übung unter deutscher Federführung
An der Nato-Übung „Air Defender 23“ nehmen Pilot:innen und Besatzungen aus 18 Nationen sowie bis zu 10.000 Soldat:innen mit über 220 Flugzeugen teil. Mehr als 100 Flugzeuge werden von den USA allein auf vier Standorte in Deutschland verlegt. Das Ziel der Übung ist es, für einen möglichen Krisenfall vorbereitet zu sein. Die Nato-Übung wird den zivilen Flugverkehr einschränken. Für etwa zwei Stunden täglich wird es in den militärisch genutzten Luftübungsräumen Nord, Süd und Ost keinen zivilen Flugverkehr geben. Um sicherzustellen, dass der Luftraum wirklich frei ist, werden diese Gebiete auch kurz vor und nach den zwei Stunden gesperrt sein. Zivile Fluggesellschaften sind dazu angehalten, diese Gebiete zu umfliegen, um Einschränkungen zu vermeiden.
Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:
„Die kommende Nato-Übung ist als ein außergewöhnlicher Umstand einzustufen und daher bestehen geringe Aussichten auf eine Entschädigungszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Betroffene des Chaos“, so Brosche abschließend. Allerdings stehen Passagier:innen gemäß EU-Recht bei vielen weiteren Flugproblemen, die diesen Sommer auftreten können, Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, sofern sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können rückwirkend innerhalb von drei Jahren und unabhängig vom Ticketpreis geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. Zudem hilft der Flightright-Ticketerstattungs-Service bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis eingeben. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – alleine haben Verbraucher:innen hingegen oftmals sehr geringe Chancen auf Entschädigungszahlungen.