An mehreren Flughäfen herrschte über Pfingsten Chaos. Viele Flüge hatten aufgrund von fehlendem Personal, unerwarteten Wartungsarbeiten oder anderweitigen Problemen auf Seiten der Airlines große Verspätungen oder fielen ganz aus. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, erklärt, welche Rechte den Passagier:innen zustehen und wie sie ihren Anspruch auf Entschädigung am besten durchsetzen.
„Die Probleme sind an vielen Flughäfen in Deutschland und Europa erkennbar. Die Airlines und Flughäfen versuchen gerade so schnell wie möglich aus der Krise herauszukommen und schnell auf Normalbetrieb umzuschalten, was häufig schiefgeht. Es kann aber nicht sein, dass Passagier:innen, die sich nach über zwei Jahren Pandemie auf ihren Urlaub freuen, unter diesen Problemen zu leiden haben. Die Airlines stehen in der Pflicht und hatten viele Monate Zeit, ihre Flotte für den Anstieg an Flugreisenden vorzubereiten“, so Brosche.
Diese Rechte haben die Flugreisenden
„Sollte der Flug ausfallen, haben Passagier:innen grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises. Bucht sich der oder die Passagier:in ein neues Ticket, dass teurer sein sollte, ist es möglich, sich zusätzlich den Differenzbetrag zwischen altem und neuen Ticket erstatten zu lassen. Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Passagier:innen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Kommen Passagier:innen mehr als drei Stunden später am Zielflughafen an, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen“, erklärt Brosche weiter.