Die Bilder von verloren gegangenen Gepäckstücken an deutschen Flughäfen waren diesen Sommer allgegenwärtig. Flugreisende mussten im Urlaub tagelang ohne ihre Sachen auskommen oder das Gepäck kam in vielen Fällen den gesamten Urlaub gar nicht erst an. Vielen Passagier:innen wurde sogar zugemutet, selbst zum Flughafen zu kommen, um das eigene Gepäckstück zu identifizieren und abzuholen. Was Flugreisende in solchen Situationen tun können und was sie für Rechte haben, erklären die Fluggastrechtsexperten von Flightright.
Das sind die Rechte bei Gepäckverspätung
Verspätet sich die Ankunft des Koffers bei einer Reise, sollten Flugreisende schnellstmöglich tätig werden und direkt am Flughafen am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen Property Irregularity Report. Außerdem sollte das verspätete Gepäck in einem Zeitraum von 21 Tagen der Airline schriftlich gemeldet werden. Für Pauschalreisende gilt die gleiche Frist, sie müssen den Verlust aber zusammen mit dem PIR-Dokument den Veranstaltenden melden. „Wenn sich das Gepäck verspätet, ist die Airline dazu verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Normalerweise bedeutet dies, dass Passagier:innen Ersatzkleidung auf Kosten der Airline kaufen dürfen und ihnen der Koffer frei Haus zum Hotel oder nach Hause geliefert wird. Wenn Airlines sagen, man könne sich das Gepäck selbst abholen, müssen die dadurch entstandenen Kosten ersetzt werden. Das ist insbesondere für Personen relevant, die weit außerhalb des Flughafens oder gar im Ausland wohnen und höhere Reisekosten auf sich nehmen müssen“, sagt Alexander Weishaupt, Fluggastrechtsexperte bei Flightright.
Hoher Schadensersatz bei Gepäckverlust
„Durch das Chaos bei Airlines und Flughäfen diesen Sommer kam es deutschlandweit zu unzähligen Gepäckverlusten, für die die Airlines verantwortlich sind. Wenn ein Gepäckstück verloren, zerstört oder einfach nur untragbar wurde, spricht man von der Zerstörung des Gepäcks. In einem solchen Fall beträgt die Höchstgrenze des Schadensersatzes aktuell 1.720 Euro“, so Weishaupt weiter. Diese richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen, welches Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr klärt. Hiervon ausgenommen sind allerdings Wertsachen wie Schmuck, Geld oder teure elektronische Geräte wie Laptops. Diesbezüglich haben sich die meisten Airlines mittels AGB abgesichert und eine Haftung ausgeschlossen. Wertsachen sollten deshalb im Handgepäck transportiert werden. Wichtig ist, dass Passagier:innen beschädigte oder verlorene Gepäckstücke innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline melden müssen.
Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub
Der Gepäckverlust ist oftmals nicht das einzige Problem bei der Urlaubsreise. Sollte der Flug ausfallen, haben Flugreisende grundsätzlich immer einen Anspruch auf wahlweise Ticketrückerstattung oder eine Ersatzbeförderung, die ihnen die Airline anbieten muss. Kommen Passagier:innen mehr als drei Stunden später an ihr Ziel, können sie bis zu 600 Euro an Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Wird ihr Flieger direkt gestrichen, können sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wenn die Airline Flugreisende weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert. Flugreisende werden besonders in diesen Wochen von Airlines wie der Lufthansa häufig im Stich gelassen. Da ihnen bei Stornierungen oftmals nur der eigenständige Kauf eines deutlich teureren Tickets bleibt, sieht Flightright hier einen Grund zum Handeln: Flightright macht ab sofort die Kosten für den meist teureren, selbst gekauften Ersatzflug geltend. „Wir bieten den Service an, zu dem die Airlines nicht in der Lage sind. Die Situation bei vielen Airlines und Flughäfen ist für Flugreisende im Moment katastrophal. Da Passagier:innen verständlicherweise nicht auf ihren wohlverdienten Urlaub verzichten wollen, kaufen sie sich bei Flugausfällen oft eigenständig ein neues, deutlich teureres Ticket. Mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets bringen wir die Sicherheit nach einem entspannten Sommerurlaub zurück“, erklärt Jan-Frederik Arnold, Geschäftsführer der Flightright-Gruppe. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticket einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben. Sobald alle Daten und die digital übermittelte Unterschrift vorhanden sind, beginnt Flightright mit der Durchsetzung der Ansprüche.