Berlin, 18. Juni 2020 – Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung ist größtenteils nicht verlängert worden, die europäischen Grenzen sind wieder weitgehend geöffnet. Die meisten Airlines haben ihren Flugplan seit Anfang Juni deutlich ausgebaut. In welche Länder Urlauber aus Deutschland auch in Coronazeiten reisen können, welche Regelungen gelten und was bei der Wahl des Reiseziels zu beachten ist, erklären die Rechtsexperten von Flightright.
Ende Juni beginnen in vielen Bundesländern die Sommerferien. Nach aktuellem Stand sind Urlaubsreisen diesen Sommer trotz Corona möglich – auch wenn sich das Urlaubserlebnis je nach den Bestimmungen vor Ort dieses Jahr etwas anders als sonst gestaltet. Mit dem Ende der Reisewarnung für europäische Länder empfangen zahlreiche Lieblingsreiseländer der Deutschen wieder Touristen.
Diese Regeln gelten für die beliebtesten Urlaubsdestinationen
Die Balearen, die die Liste der liebsten Urlaubsorte anführen, haben vor einigen Tagen die ersten Urlauber aus Deutschland begrüßt. Insgesamt können 10.900 deutsche Gäste anreisen. Offizieller Start der Saison ist nach der Grenzöffnung am 21. Juni. Bei der Ankunft am Flughafen in Palma müssen Passagiere jeweils ein “Public Health Locator”-Formular für das Gesundheitsamt und den Flughafen ausfüllen. Auch an Flughäfen in Italien und der Türkei werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Während in Italien aber keine weiteren Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit bestehen, ist für innertürkische Flüge und Zugfahrten bei der Reservierung ein Genehmigungscode erforderlich. Hinweise hierzu sollten Passagiere von den jeweiligen Fluggesellschaften erhalten. In Griechenland, wo zunächst nur Athen und Thessaloniki angeflogen werden, sollen Urlauber möglicherweise stichprobenartig auf das Coronavirus getestet werden.
Annullierungen weiterhin möglich
Auch wenn viele Airlines wieder mehr Flüge anbieten, sind Flugstreichungen nicht auszuschließen, z.B. wenn es kurzfristig wieder Reisebeschränkungen gibt oder Flüge wegen zu geringer Auslastung abgesagt werden. Für Reisende ist die Situation nur schwer planbar. “Mit dem Ende der Reisewarnung haben die meisten Airlines ihren Flugbetrieb zwar hochgefahren. Jedoch ohne die Nachfrage der Reisenden richtig einschätzen zu können. Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen gab es bereits zu Beginn der Krise, denn Airlines haben in der Regel kaum Interesse, gering ausgelastete und damit unprofitable Flüge durchzuführen,” so Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice. Die gute Nachricht für Reisende:
Wenn die Airline ihren Flug nur aus wirtschaftlichen Gründen streicht, können sie Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Recht haben. Hat die Flugstreichung hingegen einen direkten Zusammenhang mit Corona, gibt es zwar keine Entschädigung. Passagiere haben aber das Recht auf eine Umbuchung oder eine Erstattung des Ticketpreises. Viele Airlines stellen derzeit als Erstattung lediglich Gutscheine aus. Reisende müssen diese jedoch nicht akzeptieren und können auf eine Rückzahlung bestehen.
Kurzfristige Umbuchungen
Um die Auslastung von Flügen zu erhöhen, bieten viele Fluggesellschaften schon jetzt kurzfristige Umbuchungen an: “Wenn Airlines Flüge streichen und Reisende beispielsweise auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden, verkürzt sich die Urlaubszeit. Das müssen Passagiere nicht akzeptieren. Sie haben in so einem Fall das Recht, vom Flug zurückzutreten und den Ticketpreis zurückzubekommen,” weiß Oskar de Felice. “Erfolgt die Umbuchung zudem weniger als 14 Tage vor dem Abflug, kann Reisenden neben der Ticketpreiserstattung auch eine Entschädigung zustehen,” so de Felice weiter.
Tipps für die Wahl des Reiseziels
Wer bis jetzt noch keinen Flug gebucht hat und Enttäuschungen vermeiden möchte, für den empfiehlt es sich auf ein Reiseziel zu setzen, das von der Coronakrise weniger stark betroffen war. Also zum Beispiel lieber einen Flug nach Portugal als nach Spanien buchen oder Griechenland statt Schweden wählen. Bei Verbindungen in diese Länder ist eher von einer guten Auslastung der Flüge auszugehen.