Laut dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg müssen Flugreisende, die im Zuge einer staatlichen Rückholaktion (Repatriierung) während der Corona-Pandemie nach Hause gekommen sind, die Kosten dafür selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglich der Rückflug gebucht war, ist nicht verantwortlich (Az: C-49/22). Welche Pflichten und Zahlungen die Fluggesellschaft jedoch trotzdem zu leisten hat und was Passagier:innen zu beachten haben, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
„Trotz fehlenden Anspruchs für die Erstattung von Repatriierungsflügen können Passagier:innen eine Ticketkostenrückerstattung des ursprünglichen Fluges gegen die Airline geltend machen. Auch die pauschale Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung besteht für die Flugreisenden trotz des jüngsten EuGH-Urteils. Da es sich bei dem Fall vor dem EuGH um einen Langstreckenflug gehandelt hat, kann neben der Ticketrückerstattung auch eine Entschädigung von 600 Euro bestehen, da Austrian Airlines den Flug nur zwei Tage vorher stornierte“, sagt Brosche. Zusätzlich wies der EuGH darauf hin, dass Flugreisende trotz fehlenden Anspruchs auf die Kosten für staatliche Rückholflüge generell Ersatz von der Fluggesellschaft verlangen können, wenn sie sich die Ersatzbeförderung selbst organisieren müssen. Denn grundsätzlich sind die Fluggesellschaften in der Pflicht, den Passagier:innen eine Alternative zu organisieren, wenn sie deren Flug streichen. „Verletzen sie diese Pflicht, steht es den Flugreisenden frei, sich selbst einen Flug zu organisieren und den Aufpreis von der Airline zurückzufordern“, so Brosche weiter.
Im Streitfall, der vor Gericht verhandelt wurde, ging es um ein österreichisches Paar, das im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück reisen wollte. Austrian Airlines annullierte den Rückflug, sodass das Paar auf Mauritius strandete. Der von der österreichischen Regierung organisierte Rückholflug (sog. Repatriierungsflug) fand aber zur selben Zeit wie ursprünglich von Austrian Airlines geplant statt und wurde auch durch Austrian Airlines durchgeführt. Das Paar nutzte diesen Flug, musste dafür aber 500 Euro pro Person an den Staat zahlen.