Im Rahmen der neuen gesetzlichen Bestimmungen der Regierung wird die Ticketsteuer für Flüge ab dem 1. Mai 2024 erhöht. Flugtickets werden dann wahrscheinlich auch teurer, da Fluggesellschaften die Steuererhöhungen an die Passagier:innen weitergeben dürfen. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright erklärt, was diese Erhöhung für Flugreisende im Detail bedeutet und wie sie sich vor versteckten Gebühren und überhöhten Preisen schützen können.
Kritische Betrachtung von Preisänderungen und nachträglichen Gebührenforderungen
Mit der Erhöhung der Ticketsteuer könnten Fluggesellschaften versucht sein, generelle Preisanpassungen vorzunehmen, die über die Steuererhöhung hinausgehen. Brosche: „Flugreisende sollten Preise und Gebühren kritisch vergleichen, insbesondere wenn sie von unterschiedlichen Anbietern stammen. Die Nutzung von Vergleichsportalen und eine frühzeitige Flugbuchung sind der Schlüssel dafür, um von günstigeren Preisen profitieren zu können.“ Ryanair zum Beispiel hat Kund:innen, die vor dem 01.05 einen Flug gebucht haben, der jedoch erst nach dem 01.05 stattfindet, schon per E-Mail über die Preiserhöhungen informiert. Die Kund:innen können den Flug entweder stornieren und bekommen ihr Geld in volle Höhe zurück oder, falls sie nichts unternehmen, wird die Steuer automatisch von der Kreditkarte abgebucht.
„Passagier:innen sollten sich bewusst sein, dass die nachträgliche Forderung einer Ticketsteuer bei Flugtickets von den individuellen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaften abhängt. Kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss sind gemäß § 309 Nr. 1 BGB in der Regel unzulässig. Für spätere Preisanpassungen gilt eine Inhaltskontrolle, wobei insbesondere das Recht auf Rücktritt oder Erstattung zu prüfen ist. Eine genaue Bewertung im Einzelfall ist unerlässlich“, ergänzt Brosche.
Achten auf Gebühren für Zusatzleistungen
Die Praxis, zusätzliche Gebühren für Gepäck, Sitzplatzauswahl oder das Drucken der Bordkarte zu berechnen, bleibt ein kritischer Punkt in der Preispolitik vieler Airlines. „Wir ermutigen alle Reisenden, diese Zusatzkosten bei der Planung ihrer Reisebudgets zu berücksichtigen und wo möglich, Zusatzleistungen kritisch zu hinterfragen oder Alternativen zu erwägen. Da die Ticketpreise in den letzten Monaten ohnehin steil nach oben gegangen sind, lohnt es sich daneben umso mehr zu prüfen, ob eine nachträgliche Forderung der Ticketsteuer zulässig ist“, so Brosche abschließend.
So erhöht die Ticketsteuer die Flüge nach Streckenlänge
Die Steuersätze ändern sich je nach Streckenlänge und sehen wie folgt aus:
- Kurzstrecke bis zu 2500 Kilometer pro Fluggast: von 13,03 Euro auf 15,53 Euro
- Mittelstrecke zwischen 2500 und 6000 Kilometer pro Fluggast: von 33,01 Euro auf 39,34 Euro
- Langstrecke ab 6000 Kilometer pro Fluggast: von 59,43 Euro auf 70,83 Euro