Langfristig geplante Urlaubsreisen sind in diesem Jahr schwierig. Die Sehnsucht nach einem zumindest kurzweiligen Tapetenwechsel ist dennoch bei vielen Menschen groß. Damit der trotz Corona gelingt, haben die Experten von Flightright Tipps für spontane Kurztrips gesammelt und informieren darüber, was jetzt beim Reisen beachtet werden sollte.
Flexibilität beim Urlaubsziel
Kurzfristige Reisewarnungen und neue Risikogebiete führen dazu, dass das noch vor ein paar Wochen ins Auge gefasste Ziel schnell nicht mehr sorgenfrei bereist werden kann. Auch innerdeutsche Reisen sind momentan aufgrund von Beherbergungsverboten zunehmend schwieriger. Eine Reise ins Ausland kann hingegen aufgrund eindeutiger Regeln aktuell unkomplizierter sein. Flexibilität und Spontanität bei der Wahl der Destination sind in jedem Fall dringend zu empfehlen. Vor einer Buchung sollten sich Reisende unbedingt tagesaktuell über das Infektionsgeschehen am Zielort sowie über die örtlichen Einreise- und Hygienebestimmungen informieren. In einigen Ländern müssen sich Urlauber wenige Tage bis Stunden vor dem Abflug mit ihren Kontaktdaten registrieren, beispielsweise für Reisen nach Griechenland, Zypern oder Großbritannien. Zurzeit gilt: Am besten kurzfristig und spontan buchen.
Quarantäne nach der Rückkehr, Reisewarnung ist kein Reiseverbot
Wohin die Reise geht, haben Urlauber selbst zu verantworten. Der Arbeitgeber darf keinen Einfluss auf das Reiseziel nehmen. Allerdings bestehen trotz Urlaub bestimmte Rücksichtnahmepflichten. Da eine Reise ins Ausland und dort vor allem in ein Risikogebiet in der derzeitigen Situation zu einer mehrtägigen Quarantäne oder zumindest dem Warten auf Corona-Testergebnisse führen kann, können die Arbeitnehmerpflichten beeinträchtigt werden. Deshalb sollten sich Reisende vorab über etwaige Quarantäneregeln, die ein Urlaub am Wunschort nach sich ziehen könnte, informieren. Außerdem empfiehlt es sich, auch im Voraus mit dem Arbeitgeber über die geplante Reise und Optionen im Falle einer Quarantäne, wie z. B. dem Arbeiten aus dem Home Office, zu sprechen.
Versicherungsschutz checken
Vor Reiseantritt sollten Reisende überprüfen, welche Leistungen durch ihre Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind. Viele Versicherungen schließen Pandemien vertraglich aus ihren Bedingungen aus, wodurch kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung besteht. Da es hier jedoch Unterschiede zwischen den Reiseländern gibt, ist ein direktes Nachfragen bei der Krankenkasse zu empfehlen. Unbedingt beachten:
Wenn bereits vor Reiseantritt eine Reisewarnung für das Zielland besteht, greift der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung in der Regel nicht.
Clever pauschal urlauben
Da bei Individualreisen in der aktuellen Situation Teilleistungen ohne Ersatz ausfallen können, sind Pauschalreisen die sichere Option. Sollte etwa der Flug aufgrund einer zu geringen Auslastung oder aus anderen Gründen ausfallen, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren. Pauschalreisen sind außerdem durch das Pauschalreisegesetz abgesichert. Sollte die geplante Reise aufgrund von Corona nicht durchführbar sein, müssen die Veranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage erstatten. Gutscheine müssen Reisende nicht akzeptieren. Wichtig: Wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen wird, können Urlauber ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren und müssen nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Maske muss mit
Auch wenn die Mund-Nasen-Bedeckung bereits seit Monaten unser Alltagsbegleiter ist: Für den Urlaub sollten unbedingt mehrere Exemplare eingepackt werden. Im Flugzeug ist das Masken-Tragen Pflicht. Ein Schal oder Tuch vor dem Gesicht reicht vielen Airlines nicht aus, da deren Schutzwirkung geringer ist. Je nach Flugdauer sollte mindestens eine Wechsel-Maske im Handgepäck dabei sein. Auch am Urlaubsort kann der Maskenverbrauch höher ausfallen als Zuhause, denn diese sollten nach dem Tragen stets ausgetauscht und gereinigt werden und nicht immer ist eine Waschmaschine verfügbar. Was die Aktivitäten vor Ort angeht, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, welche Sehenswürdigkeiten oder Museen man besuchen möchte und Tickets online zu kaufen. Auch für den Restaurantbesuch empfiehlt es sich zu reservieren, da die Kapazitäten durch Abstandsregelungen oft reduziert sind.
Bei Problemen auf eigenem Recht bestehen
Leider kann auch bei spontanen Reisen aufgrund der dynamischen Entwicklungen etwas schieflaufen. „Mehr und mehr Länder und Regionen werden zu Risikogebieten erklärt, da ist es nicht einfach, verlässlich eine Reise zu buchen. Gut beraten ist, wer seine Rechte als Passagier gut kennt und weiß, was bei einer kurzfristigen Annullierung oder Umbuchung auf einen späteren Flug zu tun ist”, sagt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. „Generell gilt: Fällt der Flug aus, haben Passagiere nach EU-Fluggastrecht die Wahl zwischen einer Umbuchung auf einen anderen Flug und der Erstattung des Ticketpreises. Es bleibt zu hoffen, dass die Airlines inzwischen eingesehen haben, dass sie ihren Kunden im Falle einer Annullierung die Ticketkosten innerhalb der Frist von 7 Tagen erstatten müssen und Reisende nicht erst rechtliche Schritte einleiten müssen, um ihr Geld wiederzusehen”, so de Felice weiter.