Das große Flugchaos in diesem Sommer scheint keinen großen Einfluss auf das Bewusstsein der Flugreisenden über ihre Rechte zu haben. Eine Umfrage, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Flightright Ende Juni 2022 mit 2047 Flugreisenden durchführte, hat ergeben, dass etwa zwei Drittel der Flugreisenden nicht wissen, dass Ihnen laut EU-Verordnung unabhängig vom Ticketpreis bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall eine Entschädigung von 250 bis 600 € von der Airline zustehen kann, wenn diese die Schuld trägt.
Viele Flugreisende machen Rechte nicht geltend
Sollte der Flug ausfallen, haben Flugreisende grundsätzlich immer einen Anspruch auf wahlweise Ticketrückerstattung oder eine Ersatzbeförderung, die ihnen die Airline anbieten muss. Kommen Passagier:innen mehr als drei Stunden später an ihr Ziel, können sie bis zu 600 Euro an Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Wird ihr Flieger direkt gestrichen, können sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600 Euro haben, wenn die Airline Flugreisende weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert. Insbesondere viele Flugreisende, die schon einmal von Flugverspätung von mehr als drei Stunden betroffen waren, scheint das nicht bewusst zu sein. So gaben fast die Hälfte der Befragten (48 %) an, keine Entschädigung gegenüber der Airline geltend gemacht zu haben. „Bei den Informationen über die Fluggastrechte besteht noch viel Aufholbedarf. Wir sehen da auch die Airlines in der Pflicht, diese Informationen mit den Flugreisenden zu teilen, anstatt diese zu verschleiern und das berechtigte Geld der Passagier:innen einzubehalten. Es kann nicht sein, dass trotz geltendem Recht die Airlines die Fluggastrechte verheimlichen. Die Airlines sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Flugreisenden über ihre Rechte zu informieren. Meist verstecken sie diese Informationen aber im Kleingedruckten oder klären gar nicht erst auf“, sagt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
Auch bei Flugreisenden, die schon von einem Flugausfall oder Überbuchung betroffen waren, lassen mehr als ein Drittel (35 %) ihre Entschädigung und Rechte verfallen. „Die Umfrage zeigt sehr deutlich, dass viele Flugreisende ihre Rechte gegenüber den Airlines nicht geltend machen. Dabei sind besonders in diesem Chaos-Sommer viele Passagier:innen von Verspätungen und Flugausfällen betroffen. Vielen Flugreisenden ist nicht klar, dass der Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung auch dann besteht, wenn das Flugticket nur 1 Euro gekostet hat. Sich für seine Rechte einzusetzen, lohnt sich also auf jeden Fall“, erklärt Brosche weiter.
Deutsche halten Flugreisen für unzuverlässig
Über ein Drittel (36 %) der Befragten hat angegeben, Flugreisen derzeit für nicht zuverlässig zu halten. Als Gründe dafür nennen mit 26 Prozent die meisten der Befragten Flugausfälle oder Umbuchungen auf einen anderen Tag. 24 Prozent sehen die jetzigen Personalprobleme bei Airlines und Flughäfen als Grund für die Unzuverlässigkeit und 14 Prozent Corona und die damit einhergehenden Beschränkungen als Ursache. Für neun Prozent ist das generelle Chaos an Flughäfen das Problem.
Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub
„Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, wenn die Airline keine Alternative anbietet. Wir verstehen den Ärger der Passagier:innen über die Airlines und zerplatzte Urlaubsträume nur zu gut und geben ihnen mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets die Sicherheit nach einem entspannten Sommerurlaub zurück“, so Brosche abschließend. Der neue Flightright-Ticketerstattungs-Service hilft bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticket einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben. Sobald alle Daten und die digital übermittelte Unterschrift vorhanden sind, beginnt Flightright mit der Durchsetzung der Ansprüche.
Disclaimer
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2442 Personen zwischen dem 27. und 30.06.2022 teilnahmen, darunter 2047 Flugreisende. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.