Die Auswirkungen des Klimawandels werden für Flugreisende zunehmend spürbar: Immer häufiger führen extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Unwetter oder Waldbrände zu Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen. In diesem Sommer mussten bereits zahlreiche Flüge aufgrund der gefährlichen Wetterbedingungen gestrichen werden – genau wie aktuell in Mittel- und Osteuropa aufgrund von Starkregen und Überschwemmungen. Experten warnen, dass solche Ereignisse in Zukunft zunehmen werden. Doch welche Rechte haben Flugreisende in diesen Fällen?
„Extreme Wetterlagen können als außergewöhnliche Umstände gelten, bei denen Fluggesellschaften grundsätzlich vom Entschädigungsanspruch befreit sind. Die Airlines müssen aber sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um mögliche Ausfälle und Verspätungen so gering wie möglich zu halten“, erklärt Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright. Sie sind demnach verpflichtet, Passagiere so schnell wie möglich an das geplante Endziel zu befördern und müssen hierfür auch andere Fluggesellschaften und indirekte Flüge sowie alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn und Taxi berücksichtigen.
Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Flugreisende selbst eine Verbindung, einschließlich einer Zugfahrt, aussuchen. Die Kosten können anschließend bei der Airline geltend gemacht werden. „Erhalten die Passagiere entweder keine oder aber nur eine sehr späte Ersatzbeförderung, kann dennoch ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen“, so Türkön weiter.
Auch Versorgungsleistungen müssen erbracht werden
Zudem sind Airlines laut der europäischen Fluggastrechteverordnung verpflichtet, bei Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen ihre Passagiere angemessen zu betreuen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung von Erfrischungen, Mahlzeiten und, falls notwendig, Hotelübernachtungen. „Falls bei extremen Wetterlagen keine Entschädigungszahlungen fällig werden, bleiben Fluggesellschaften trotzdem verpflichtet, sich um ihre Passagiere zu kümmern. Wir raten Reisenden, sich über ihre Rechte zu informieren und im Zweifel Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in Anspruch zu nehmen“, sagt Türkön abschließend.