Der Wintereinbruch sowie eine interne IT-Störung haben am Frankfurter Flughafen zu Problemen im Flugbetrieb der Lufthansa geführt. Wie der Konzern am Montagabend mitteilte, könne es auf Flügen von und nach Frankfurt zu Verzögerungen kommen, zudem müsse auch mit der Streichung von Flügen gerechnet werden. Welche Rechte betroffene Flugreisende haben, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
„Der Wintereinbruch und die sich daraus ergebenden Flugprobleme bei der Lufthansa können grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Alle Jahre wieder aber kommt der Wintereinbruch für die Fluggesellschaften doch letztlich überraschend, obwohl hiermit zu rechnen ist. Die Airlines müssen sich besser auf die Wintermonate einstellen, statt sich darauf auszuruhen, dass sie nichts für den Schneefall können“, sagt Brosche. Aber selbst bei der Annahme eines außergewöhnlichen Umstands kann die Fluggesellschaft sich nicht direkt vom Entschädigungsanspruch befreien. Lufthansa muss sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Probleme so gering wie möglich zu halten. Sie ist demnach verpflichtet, Passagier:innen so schnell wie möglich an das geplante Endziel zu befördern und muss hierfür auch andere Fluggesellschaften und indirekte Flüge sowie alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn und Taxi berücksichtigen. „Erhalten die Passagier:innen entweder keine oder aber nur eine sehr späte Ersatzbeförderung, kann dennoch ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen“, so Brosche weiter.
Wenn der eigene Flug aufgrund des Wintereinbruchs ausfällt, haben Reisende neben einer möglichen Entschädigungszahlung die Wahl, ob sie eine Ersatzbeförderung zu ihrem Ziel erhalten oder die Ticketkosten zurückbekommen möchten. Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Flugreisende selbst eine Verbindung, einschließlich einer Zugfahrt, aussuchen. Die Kosten können anschließend bei der Airline geltend gemacht werden. Brosche abschließend: „Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehreren Stunden besteht das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke.“
Generelle Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:
Nach EU-Recht stehen Passagier:innen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde oder sie unzulässigerweise nicht befördert werden. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – alleine haben Verbraucher:innen dabei oftmals sehr geringe Chancen.
Über Flightright
Flightright ist das marktführende Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für die Rechte von Passagieren und Passagierinnen im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Insgesamt haben wir schon mehr als 500 Millionen Euro Entschädigung für unsere Kundinnen und Kunden durchgesetzt. Unser Angebot wird in der Digitalwirtschaft auch als „Legal Tech“ beziehungsweise „Justice as a Service“ bezeichnet. In unserem Datenzentrum erhalten Interessierte zudem jederzeit Einblick in die aktuellsten Daten zu Flugverspätungen und -stornierungen. Flightright ist Teil der Allright Group, zu welcher auch das auf Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherportal freem sowie die Chevalier GmbH gehören, die enger Kooperationspartner der technologiegestützten Chevalier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ist.